Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Ås-Tolken (500 kr/Stück)

ID: 1009

Jahres-Lizenz / Ås-Tolken FVOF

Ausgestellt von Ås-Tolken FVOF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 365 Tagen   
Preis: 500 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 18 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Angelregeln vom 01.01.2019.

BEACHTEN SIE, DASS AB 26.03.2021 VOM 1. MÄRZ BIS 15. JULI IM VOGELSCHUTZGEBIET LINDÖ EIN FANGVERBOT GILT.

  1. Alle Angelscheine gelten für das Angel-, Zuhälter-, Schlepp- und Wurfangeln mit zwei Wurfruten oder zwei Schleppruten oder zwei Angelruten (geteilt) oder zwei Eisangelruten (falls Sie mit mehr als zwei Angelruten/Eisangelruten angeln möchten). Für jedes weitere Paar Angelruten/Eisangelruten ist ein Angelschein erforderlich. Es dürfen Ködernetze verwendet werden . Nur diese Werkzeuge dürfen von Kartenanglern verwendet werden.

  2. Der Angelschein muss zusammen mit einem Ausweisdokument beim Angeln immer mitgeführt werden.

  3. Der Karteninhaber ist stets verpflichtet, die aktuellen Fischereivorschriften zu beachten und ggf. auch sicherzustellen, dass Beteiligung
    Personen besitzen außerdem einen Angelschein (Fischereirecht) auf den gefährdeten Gewässern. Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre ist das Angeln gemäß den Regeln des Angelscheins kostenlos.

  4. Es besteht die Verpflichtung, auf Verlangen eines Aufsichtsbeamten oder Fischereirechtsinhabers anzuhalten.

  5. Wer ohne gültigen Angelschein fischt, wird nach schwedischem Recht bestraft.

  6. Bei Verstößen gegen diese oder andere Vorschriften zum Angeln im See wird der Angelschein entzogen. Ein neuer Angelschein kann dann nur nach Prüfung durch die Behörde erworben werden.
    Im Falle eines Verstoßes kann eine Anzeige bei der Polizei erfolgen.

  7. Das Angeln mit Paravans ist verboten.

  8. Alle Zander über 70 cm müssen wieder freigelassen werden. Es dürfen maximal 3 Zander pro Tag gehalten werden.

  9. Das Gänsefischen in Tiefen über 9 m ist nicht gestattet.

  10. Gänsefangverbot ab 15. März bzw. Eisentfernung bis 15. Juni.

  11. Alle Hechte über 80 cm müssen wieder freigelassen werden.

  12. Die Mindestgröße für Forellen beträgt 50 cm. Eine Wiedereinführung wird empfohlen, wenn sich der Bestand im Aufbau befindet.

  13. Angeln mit anderen als den oben genannten Geräten, z.B. Der Einsatz von Plötze, Plötze, Kescher, Wade, Langleine, Russisch und dergleichen ist nur den Besitzern von Angelgewässern (Eigentümern von Grundstücken mit Angelgewässern oder Anteilen an Angelgewässern) gestattet.

  14. Bei Verstößen gegen andere Vorschriften kann der Fischereiinspektor vor Ort eine Kontrollgebühr in Höhe von 1.000 SEK erheben.

GEBÜHREN ab 01.01.2019.

Jahreskarten kosten 500 SEK und sind ab Kauf ein Jahr lang gültig.

Die Karte umfasst Schlepp- und Wurfruten mit zwei Wurfruten oder zwei Schleppruten oder zwei Anglern (Split) oder zwei Eisangelruten sowie Angeln und Pimpel.

Zehn-Tages-Pässe kosten 300 SEK und sind ab dem Kauf an 10 aufeinanderfolgenden Tagen gültig.

Die Karte umfasst Schlepp- und Wurfruten mit zwei Wurfruten oder zwei Schleppruten oder zwei Anglern (Split) oder zwei Eisangelruten sowie Angeln und Pimpel.

Die Tageskarte kostet 60 SEK und ist ab dem Kauf 1 Tag lang gültig.

Die Karte umfasst Schlepp- und Wurfruten mit zwei Wurfruten oder zwei Schleppruten oder zwei Anglern (Split) oder zwei Eisangelruten sowie Angeln und Pimpel.

Angelwettbewerbe.

Angelwettbewerbe, die von etablierten Angel- oder Pimpelverbänden organisiert werden, müssen dem FVOF Ås-Tolkens rechtzeitig vor Beginn des Wettbewerbs gemeldet werden. Der Preis pro Teilnehmer beträgt ½ Tageskarte (bisher 30 SEK). Bitte beachten Sie, dass die Mindestgebühr 300 SEK beträgt. Ein Verein gilt als gegründet, wenn das Vorstandsprotokoll vorgelegt werden kann.

WASSER-EIGENTÜMER.

Inhaber von Angelrechten erhalten pro Grundstück mit Angelrechten 2 Angelrechtskarten. Angelscheinkarten müssen beim Angeln mitgeführt werden und können zusammen mit dem Ausweis bei Kontrollen vorgelegt werden. Angelkarten sind an der Unterkunft angebracht und begleiten diese.

Fragen? Kontaktieren Sie Magnus Pettersson, Telefon: 0707594236 oder E-Mail magnus@rev-ent.se

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