Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Voxnan, Storhamrasjön mfl (110 kr/Stück)

 

In den folgenden Gewässern ist das Angeln bis einschließlich zu den folgenden Daten verboten:

- Älgsjön, Angeln ist im Winter 2023-2024 nur erlaubt, wenn sich das Eis gelegt hat.
- Hebbusotjärn, Angeln erst ab 1.12.2023 erlaubt
- Myllylamm, Angeln erst ab 1.12.2023 erlaubt
- Forellenseesterne, Angeln bis 31.05.2024 verboten.
- Smaltjärn, Angeln bis 31.05.2024 verboten.

  • Gültig für 24 Stunden.
  • Berechtigt zum Angeln in allen Gewässern außer Norra Stensjön und Abborrtjärn (Put & Take).
ID: 1069

Tageskarte / Los-Hamra FVOF

Ausgestellt von Los-Hamra FVOF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 24 stunden   
Preis: 110 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 18 Apr 2024)
Handy-Nummer:
Wenn Sie nicht selbst ein Handy haben, geben Sie Ihre Privatnummer 
Vor- und Nachname:
Strasse und Hausnummer:
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Aktuelle Informationen finden Sie auf der Website www.loshamrafvo.se

Rechte und Pflichten des Angelscheininhabers:

  • Der Angelschein ist personengebunden und nicht übertragbar. Der Angelschein bzw. der Zahlungsbeleg ist beim Angeln stets mitzuführen und auf Verlangen dem Fischereiaufseher vorzuzeigen.
  • Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre fischen im Revier kostenlos. Eine Ausnahme bildet das Put&Take-Angeln in Abborrtjärn in Los.
  • Das Recht zum Angeln erlischt sofort, wenn die geltenden Regeln nicht eingehalten werden, der Inhaber der Karte hat jedoch das Recht, die gezahlte Gebühr zurückzufordern. Bei Verstößen gegen die Fischereivorschriften kann eine Kontrollgebühr erhoben werden. Beim Angeln ohne gültigen Angelschein hat der Vorgesetzte das Recht, die Ausrüstung zu beschlagnahmen und einen Polizeibericht über illegalen Fischfang zu erstellen.
  • Der Besitz eines Angelscheins beinhaltet NICHT das Recht, Straßen innerhalb des Gebiets zu benutzen. Seien Sie vorsichtig bei Bränden in Wald und Land.
  • Es kann zu örtlichen Fangverboten und -beschränkungen kommen, dies ist dann ausgeschildert.

Edles Angeln

Die folgenden Regeln und Einschränkungen gelten in den folgenden Gewässern: Barscheisen, Blankteisen, Hebbusoteisen, Hockalamm, Hötjärn, Igeltjärn, Myllilamm, Mårdsjön, Råtjärn, Smaltjärn, Tallbergsjärn, Älgsjön und Trout Star.

  • Nur Rutenangeln! (Wurfrute, Fliegenrute, Angelrute oder Zuhälterrute). Pro Angler darf nur eine Rute verwendet werden.
  • Das Angeln vom Boot aus ist verboten. Wir setzen Schwimmringe und alle anderen Schwimmhilfen mit Bootsangeln gleich. Ausnahmen können vorkommen.
  • Ausnahme Bootsangeln Älgsjön: Boot kann gemietet werden. Posenfischen ist in Älgsjön gegen eine Gebühr, die der eines Bootsverleihs entspricht, gestattet. Eigenes Boot nicht erlaubt. Motor nicht erlaubt.
  • Mindestgröße: Forelle 35 cm. Saibling 30cm.
  • Pro Tag und Karte dürfen maximal 3 Lachsfische gehalten werden. HINWEIS: Im Hockalammsee darf pro Angelschein und Tag nur eine Forelle gehalten werden. Dies dient dem Schutz des Bestandes, der sich selbst reproduziert.

Boot, Ausrüstung und Angelmethoden:

  • Der Angelschein berechtigt Sie zum Angeln mit jeweils nur einer Handausrüstung. Pro Angelkarte dürfen maximal 12 Angler angemeldet werden.
  • Netzfischen: 1 Tag/5 Netze gilt nur für Netzfischen in den folgenden Seen: Dåasen, Fetingen, Gällsjön, Hamrasjöarna, Karsjön, Kroksjön, Lomsjöarna, Lårgarna, Mansjön, Nätsjön, Ryggasjöarna, Sillersjöarna, Stenslåsjön, Tensjön, Västersjön und Västersjön
  • Unbeaufsichtigt gelassene Angelgeräte müssen so gekennzeichnet werden, dass aus der Markierung deutlich hervorgeht, wer der Benutzer des Geräts ist.
  • Angeln NICHT erlaubt. Jerk-Angeln ist nicht gestattet. Hechtscheren sind nicht erlaubt.

Fischereibeschränkungen

  • Jegliches Angeln in fließenden Gewässern ist vom 1.9. bis 31.12. verboten.
  • Von 2023 bis 2024 ist Västerhocklän für jegliche Fischerei gesperrt. Das Angelverbot gilt jedoch nicht im Laxtjärn-See.
  • Makrelenfischen vom 1.3. bis 15.5. verboten
  • Mindestgröße: Äsche und Forelle 35 cm. Saibling 30cm.
  • Das Angeln ist 50 m unterhalb und 25 m oberhalb von Wanderbarrieren verboten.

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