Erlaubnis mit Rute, Fliegen, Spin und Pickel zu fischen.
Von 1/9 bis zum Jahresende sind alle Lachs- und Forellenarten geschützt.
Die Karte ist persönlich und muss beim Angeln mitgeführt werden. Und auf Anfrage dem Vorgesetzten oder dem Inhaber der Fangrechte vorgelegt werden.
Kinder unter 12 Jahren dürfen ohne Angelschein in Begleitung eines Elternteils mit einem gültigen Angelschein fischen.
Ein Verstoß gegen geltende Vorschriften führt zu einer Strafverfolgung und zum Entzug der Karte.
Angeln muss als Heimangeln erfolgen.