1. Der Angelschein muss mitgeführt und auf Verlangen einem Fischereiaufseher, Grundbesitzer oder einem anderen Angelscheininhaber vorgelegt werden.
2. Der Angelschein berechtigt zum Angeln mit Handgerät. Zu den Handwerkzeugen zählen Wurf-/Spinnrute, Angelrute, Pimpel, Zugruder und 5 Angler. Schleppangeln mit Rigs, Paravans oder Ottern zählt nicht zur Handausrüstung. Das Angeln von Krebsen ist nicht gestattet.
3. Aus Gründen des Wohlergehens der Öffentlichkeit darf der Fischfang nicht näher als 50 Meter von einer Boje oder einer anderen Markierung entfernt erfolgen, die Fanggeräte kennzeichnen kann. Das Angeln darf auch nicht näher als 50 Meter vom Land anderer Personen, dem Strand des Golfplatzes oder vom Land rund um den gesamten Adelsnäs-Park entfernt erfolgen.
4. Der Angelschein gilt für den Karteninhaber sowie den mitreisenden Ehepartner und Kinder unter 15 Jahren.
5. Die Karte ist personenbezogen und nicht übertragbar. Ein diesbezüglicher Missbrauch kann dazu führen, dass die Karte entzogen wird und die betroffene Person Gefahr läuft, keine neue Karte kaufen zu dürfen.
6. Bei den Reisvasen in Bysjön mit einem Radius von 50 Metern ist das Angeln nicht gestattet. Der Köder darf daher nicht innerhalb des verbotenen Bereichs bleiben. Das Verbot gilt für die Zeit vom Eisaufbruch bis zum Hochsommer.
HINWEIS Angelverbot im August in Bysjön