Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Glan (100 kr/Stück)

ID: 141

Tageskarte / Glans FVO

Ausgestellt von Glans FVO in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig bis zum Ende des aktuellen Tages (um 23:59)   
Preis: 100 kr (SEK, inkl. 25% MwSt.)
Wählen Sie ein Startdatum:

 (Das heutige Datum: 17 Apr 2024)
 Dieses Produkt hat eine Verzögerung um Missbrauch zu verhindern eingefügt. Dies bedeutet, dass das Produkt mindestens 30 Minuten nach dem Kauf gültig sein wird.
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Der Angelschein gilt für den Inhaber plus Ehepartner und Kinder unter 15 Jahren.
1. Angelscheininhaber sind verpflichtet, beim Angeln ihre Karte und einen gültigen Ausweis mitzubringen und diese auf Verlangen dem Fischereiinspektor, der Polizei oder dem Angelscheininhaber vorzuzeigen und auf Verlangen den Fang vorzuzeigen.
2. Die Karte ist personenbezogen und nicht übertragbar. Ein Missbrauch in dieser oder anderer Weise führt zum Entzug der Karte.
3. Inhaber eines Angelscheins dürfen pro Tag maximal DREI Hechte oder drei Gänse fangen. Angeln nur für den Haushaltsbedarf.
4. Es ist nur das Hakenfischen mit Angelrute, Wurfrute oder Angelrute erlaubt. Alle anderen Tools, einschließlich des sogenannten Trollings, sind verboten. Eine Handausrüstung pro Fischer ist erlaubt.
5. Gemäß der Fischereicharta gelten Mindestmaße für gefangene Fische. HECHT 50 cm, GANS 50 cm.
Fische unterhalb dieser Maße müssen sofort freigelassen und freigelassen werden.
6. Der Angelscheininhaber ist verpflichtet, die unterjährig erlassenen Sondervorschriften für die Freizeitfischerei einzuhalten.
7. Vermeiden Sie unter Berücksichtigung des Vogelschutzes während der Brutzeit Landungen auf Inselchen und Schären.
8. Das Recht auf gewerbliche Fischerei kann verpachtet werden. Im Umkreis von 100 m um feste Fanggeräte wie Sommer- oder Winternetze und Grundnetze darf nicht geangelt werden.
9. Bei Verstößen gegen diese Fischereiordnung wird eine Kontrollgebühr erhoben.
10. Verstöße gegen das Fischereirecht ziehen eine gerichtliche Haftung nach sich.
11. Angeln ist hier verboten 24:00 - 06:00 Uhr.

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