Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Lagan, Lokasjön, Getesjön m fl vatten (350 kr/Stück)

ID: 1473

Jahres-Lizenz / Markaryds FVOF

Ausgestellt von Markaryds FVOF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 365 Tagen   
Preis: 350 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 20 Apr 2024)
Handy-Nummer:
Wenn Sie nicht selbst ein Handy haben, geben Sie Ihre Privatnummer 
Vor- und Nachname:
Strasse und Hausnummer:
PLZ:
Stadt:
Land:
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

INFORMATION:
Der Angelschein berechtigt Sie zum Angeln im Fischereimanagementgebiet von Markaryd:

- Lagan (stromabwärts des Kraftwerks Kvarnaholm, Strömsnäsbruk bis Kraftwerk Majenfors.)
Darüber hinaus gibt es in Getesjön (HINWEIS: In Getesjön sind nur Boote mit Elektromotoren erlaubt) Lokasjön Byasjön, Klocksjön, Skärsjön und Svartsjöarna mit Verbindungswasserläufen, jedoch nicht Krokebäcken.
Beim Angeln muss die Angelkarte mitgeführt werden und es handelt sich um eine personenbezogene Karte, die nicht übertragbar ist.
Kinder/Jugendliche bis 16 Jahre fischen in der Gegend kostenlos.
Für Inhaber von Fischereirechten gelten im ursprünglichen Erbrecht besondere Bestimmungen.
Angelregeln:
Nur Handwerkzeuge erlaubt
Eisfischen max. 10 Kaiserfische (Hechtscheren verboten)
Fischarten:
Forelle, Hecht, Zander, Barsch, See, Aal, Karpfen, Schleie, Brasse, Plötze, Schleie und Schleie.

AUFMERKSAMKEIT! ALLE KARPFEN MÜSSEN SOFORT FREISETZT WERDEN. ACHTUNG!
Mindestmaße:
Forelle: 35 cm.
Zander: 45–75 cm, maximal 2 Zander/Tag.

Aufbewahrungszeitraum für Forellen vom 15.10. - 29.2
Betreten Sie kein Grundstück in der Nähe von Angelgewässern und achten Sie auf Tiere und Vögel.

Bei Verstößen gegen die Vereinsregeln erheben wir eine Inspektionsgebühr von 2.000 SEK .

Beispiele für Verstöße, die von der Kontrollgebühr abgedeckt werden, sind:
• wenn ein Fischer Fische fing, die zu klein oder zu groß waren, d. h. gegen die Regeln des Verbandes zur Mindestgröße oder Höchstgröße verstießen
• wenn ein Fischer mit einer Jahreskarte oder einer gleichwertigen Karte gegen die Schutzdauerregeln verstößt, die für einen bestimmten Teil der Gültigkeitsdauer der Karte gelten
• wenn ein Fischer in einem Schutzgebiet fischt, zum Beispiel in einer Laichbucht, die der Verein schützen möchte und in der das Schutzgebiet an ein Gebiet grenzt, in dem das Angeln erlaubt ist
• wenn ein Fischer illegale Köder oder Köder oder eine illegale Anzahl von Fanggeräten verwendet
• nicht gekennzeichnete oder falsch gekennzeichnete Geräte mit einem bekannten Besitzer, wenn der Verband beschlossen hat, dass Geräte auf eine bestimmte Weise gekennzeichnet werden müssen

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