Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Nedre Klarälven (250 kr/Stück)

ID: 148

Monatskarte / Nedre Klarälvens FVOF

Ausgestellt von Nedre Klarälvens FVOF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 31 Tagen   
Preis: 250 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 19 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Im Fischereischutzgebiet Nedre Klarälven ist das Angeln südlich der E18-Brücke für alle kostenlos. Freies Angeln gilt auch für die Seen Rudtjärn, Sundstatjärn, Kroppkärrsjön, Örsholmstjärn und Djupsundsviken.

Für das Angeln im Fluss nördlich der E18 und bis zur Obergrenze des Fischereischutzgebietes und Ilandatjärn sind Angelscheine erforderlich (siehe Karte). Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre fischen im gesamten Fischereischutzgebiet (nicht Sandbäckstjärn) nach den geltenden Regeln kostenlos . Zum Angeln in Sandbäckstjärn ist ein separater Angelschein erforderlich, der auf fiskekort.se erworben werden kann. Auch hier gelten andere Angelregeln.

Jeder, der fischt, muss die geltenden Regeln beachten. Bei Verstößen gegen die Vorschriften wird von den ernannten Fischereiinspektoren eine Inspektionsgebühr erhoben. Das Fischen im Fischereischutzgebiet ohne Fischereischein nördlich der Brücke E18 und im Sandbäckstjärn führt zu einer polizeilichen Anzeige gemäß §37 Fischereigesetz .

  • Im Fischereischutzgebiet gilt eine Gerätebeschränkung von maximal 2 Handgeräten pro Person (Angelrute, Wurfrute, Fliegenrute oder Angelrute).
  • Das Töten von Aalen, Karpfen, Schleien, Ruda, Espen und Neonaugen ist im Fischereischutzgebiet verboten.
  • Das Angeln auf Lachs und Forelle ist vom 20.05. - 15.10. verboten. Die Mindestgröße für Lachs und Forelle beträgt in der restlichen Zeit 60 cm. Fische mit intakten Fettflossen müssen sofort freigelassen werden.
  • Für Zander gilt eine Mindestgröße von 45cm. Fische, die die Mindestgröße nicht erreichen, müssen sofort freigelassen werden.
  • Verbot des Fischfangs im Zeitraum 15.12.-15.02. im Fischereischutzgebiet Nedre Klarälven.
  • Das Angeln auf Lachs und Forelle ist im gesamten Fischereischutzgebiet verboten. Fänge von Fischen dieser Arten müssen mit sofortiger Vorsicht ausgesetzt werden.
  • Im gesamten Fischereischutzgebiet ist das Fangen von Reißen und Krebsen verboten.
  • Das Angeln auf Stint mit Netzen ist kostenlos.
  • Für das Angeln mit Plötzenhütten im Fischereischutzgebiet Nedre Klarälven muss der Fischer im Besitz einer Jahreskarte sein. Das Fischfangrecht mit Plötzenhütten gilt nur im unteren Teil des Fischereischutzgebietes, also südlich der Brücke E18. Kakerlakenhütten müssen mit Namen und Telefonnummer des Karteninhabers gekennzeichnet sein!

Willkommen bei Nedre Klarälvens Fiskevårdsområde

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