Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren fischen kostenlos, jedoch nicht in den Stromschnellen.
Angeln ist nur mit Handausrüstung erlaubt.
Jegliches Krebsen ist verboten.
In den Stromschnellen ist das Angeln verboten
Angeln in folgenden Gebieten ist nicht gestattet:
• von Grundstücken
Ackerland oder eingezäuntes Gebiet nicht begehbar
• Gebiete können aus Naturschutzgründen ausgeschlossen werden, dies wird durch Schilder am Fluss angezeigt.
Das Forellenfischen ist verboten. Ev. gefangene Forellen müssen vorsichtig behandelt und wieder freigelassen werden.
Für das Angeln in den Stromschnellen gibt es einen speziellen Angelschein, siehe http://www.projektatranoring.se/
Das Angeln von Flusskrebsen nur für Inhaber von Angelrechten beginnt immer am zweiten Freitag im August und dauert einen Monat.