Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Åkersjön och Åkerån (50 kr/Stück)

ID: 1655

Årskort Fiskerättsägares familjemedl / Åkersjöns FVOF

Ausgestellt von Åkersjöns FVOF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 365 Tagen   
Preis: 50 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 16 Apr 2024)
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Wenn Sie nicht selbst ein Handy haben, geben Sie Ihre Privatnummer 
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

AUFMERKSAMKEIT! Lesen Sie den gesamten Regelabschnitt durch!

Pachtgewässer zum Sportfischen in Åfvo sind der See Åkersjön und Åkerån.

Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre angeln gratis.
Der Angelschein berechtigt Sie zum Angeln mit Handgerät, max. 3 Haken, im See Åkersjön und Åkerån, mit folgenden Ausnahmen:
Vom 1.9. bis zum 31.10. ist jegliches Angeln in Åkerån sowie innerhalb einer Entfernung von 200 m von Storån, Lillån, Bölesbäcken und Åkeråns Ein- und Auslauf aus dem See verboten.
Rund um die Mündungen Storån, Lillån und Åkerån ist die 200-m-Strecke mit weißen Pfählen am Strand markiert
In Storån, Lillån, Bölesbäcken, Bergesbodsbäcken, Storbäcken und Kvarnbäcken gilt ganzjährig ein vollständiges Angelverbot.
Uttring ist für Inhaber von Fischereirechten und "Outercard-Käufer" vom 20.6. bis 15.8. erlaubt.
Forellen mit einer Gesamtlänge von weniger als 35 cm dürfen nicht gefangen werden. Forellen, die nicht den Anforderungen entsprechen, müssen unabhängig von ihrem Zustand wieder ausgesetzt werden.
Alle Formen des Maischens sind verboten. Trolling ist verboten. Wasserfahrzeuge/Jetskis jeglicher Größe sind verboten.

Allgemeine Bestimmungen

AUFMERKSAMKEIT! Nur Konkubinatspartner (angeschrieben unter derselben Adresse) dürfen als Familienmitglied Angelscheine kaufen.
Vor Beginn des Angelns muss der Karteninhaber diese Bestimmungen mit seiner Unterschrift auf der Angelkarte zur Kenntnis genommen haben.
Es darf nur mit Sportangelgerät gefischt werden, max. eine aus der Hand gebrachte Rute pro Karteninhaber, also nicht mit Langleine, Stipphaken oder Garn. Trolling ist verboten.
Der Fischereischein ist personengebunden und nicht übertragbar.
Der Angelschein ist beim Angeln mitzuführen und der Fischereiaufsicht auf Verlangen vorzuzeigen.
Fischer müssen die geltenden Gesetze und Vorschriften sowie die speziell vom FVO'f entworfenen Regeln kennen.
Ein Verstoß gegen die genannten Vorschriften hat den Verlust der Fangrechte zur Folge und kann zu Kontrollgebührenforderungen oder strafrechtlicher Verfolgung führen.

AUFMERKSAMKEIT! Vergessen Sie beim Kauf einer Angelkarte nicht, den Namen der Person anzugeben, für die die jeweilige Angelkarte gelten soll!

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