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The sports fishing season is valid from 1 January to 31 December. Fishing supervision takes place regularly. Penalty fee between SEK 400-1000. Sport fishing is limited between 1/8 and 15/8 to apply for sedentary fishing between 06: 00-20: 00. Trolling is thus not allowed during this period. Minimum size of pike 45-85 cm. Minimum size of pike-perch 45-70 cm. Max 3 rods per card. The fishing permit allows free fishing for children (to the year they reach the age of 16), and for the partner in company with the fishing license holder. The season card also applies to fishing from ice, but not "angel" and ice rod fishing. Physical fishing licenses are not available.
Gratis Angeln für Kinder und Jugendliche bis 12 Jahre.
Fischereiaufsicht
In Lillnömmen gibt es zwei ausgebildete Fischereiinspektoren mit Befugnissen, die von der Provinzialregierung nach schwedischem Recht erteilt werden. Fischereiinspektionen werden durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Fischerei gemäß den Vorschriften des Fischereigesetzes und der EU-Verordnungen über Fischerei und Fischereipolitik durchgeführt wird. Als Fischereiinspektor haben Sie die Befugnis, jederzeit und ohne Verdacht gefangenen Fisch, Fanggeräte, Fanggründe und Fischereifahrzeuge zu inspizieren. Sie erhalten auch die Befugnis, die Ausrüstung oder den Fang zu beschlagnahmen, die beim Angeln falsch verwendet wurden oder von denen angenommen wird, dass sie später beim Angeln verwendet werden.
Bei Verstößen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden Inspektionsgebühren erhoben.
Begrenzte Aufnahme von Hecht - Catch & Release
- Hechte unter 40cm und über 80cm müssen wieder in den See entlassen werden.
- Hechte zwischen 40cm und 80cm dürfen gefangen und gefangen werden.
- Die Einschränkung gilt das ganze Jahr
Der Grund für die Beschränkung ist, Bedingungen für gutes Wachstum und attraktives Sportfischen zu schaffen.
Angeln mit festem Angelgerät
Es darf nicht in so großer Nähe zu freiliegenden Netzen oder Fanggeräten gefischt werden, dass diese beschädigt werden.
Fischereibeschränkung
- Angelbeschränkung zwischen 1. August und 25. August, nur stationäres Fischen erlaubt und nur zwischen 06:00 - 20:00 Uhr. In dieser Zeit betreiben die Besitzer von Angelgewässern die Krebsfischerei.
- Im Nömmekanalen / Lillnömmenkanalen, der zwischen Lilla Nömmen und Nömmen verläuft, ist jegliche Art des Angelns verboten. (Ausnahme Krebsfischerei für den Grundeigentümer.)