Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Ämmern (800 kr/Stück)

ID: 2156

Jahres-Lizenz / Ämmerns FVOF

Ausgestellt von Ämmerns FVOF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig bis zum Ende des Jahres, 31. Dezember um 23:59 Uhr   
Preis: 800 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:
 Gehen! (2024-04-16 19:15)
 (Das heutige Datum: 16 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Allgemeine Bestimmungen

  • Die Fischereilizenzen müssen beim Fischen mitgeführt werden und der Fischereiaufsicht oder dem Inhaber der Fischereirechte auf Anfrage vorgelegt werden.
  • Die Karte ist persönlich und darf nicht übertragen werden.
  • Kontrollgebühr fällt an. Wenn jemand, der das Recht hat, im Fischereigebiet zu fischen, unter Verstoß gegen Verbote oder Bedingungen fischt, die gemäß der Satzung oder dem Beschluss der Fischerei für die Fischerei in dem Gebiet gelten, wird eine Kontrollgebühr von 1.000 SEK pro Verstoß erhoben.

Missbrauch in dieser oder anderer Hinsicht bedeutet, dass die Karte abgezogen wird und der Betroffene ein Risiko eingeht
keine neue Lizenz erhalten. Neben dem Angelscheininhaber gilt der Ausweis auch für Ehepartner und Kinder unter 16 Jahren.

  • Zulässige Fangmethoden sind Pickel, Angeln, Wurf und Schleppreihen (beim Trolling maximal 2 Ruten pro Boot).
  • Troll- und Vertikalfischerei sind in der Zeit vom 1. Mai bis 30. Juni unter Berücksichtigung der Laichzeit der Laichzeit verboten.
  • Krebsfischerei ist verboten.
  • Der Fischfang darf nur für die eigenen Haushalte durchgeführt werden und der Fang darf nicht vermarktet werden.
  • Das Fischen darf nicht weniger als 50 Meter vom Steg oder dem Fanggerät entfernt sein.
  • Ansonsten gelten die Bestimmungen gemäß der geltenden Charta für die Fischerei.
  • Fischereigebiet und Parkplätze siehe Karte.
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