Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Testeboån (100 kr/Stück)

ID: 2188

Tageskarte / Testeboåns FVOF

Ausgestellt von Testeboåns FVOF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 24 stunden   
Preis: 100 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 19 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Fischereivorschriften im Rahmen der FVO-Saison von 1. April bis 15. September.
1. Angelschein / Angelschein und Probeangelkarte sind persönlich. Angelschein / Angelschein muss mitgebracht und der Person, die danach fragt, vorgelegt werden. Name, Datum und Uhrzeit des Kaufs müssen auf der Karte angegeben werden. Die Wochenkarte ist 24 Stunden gültig, die Wochenkarte 7 Tage und die Jahreskarte ein Jahr ab Kaufdatum.
Testfischereilizenzen müssen während der Fangtätigkeit mitgeführt und der Person, die danach fragt, vorgelegt werden.
2. Beim Fischen Rücksicht nehmen, das Fischereigesetz besagt, dass man anderen keine Probleme bereiten darf.
3. Bei Verstoß gegen die nachfolgenden Regeln ist TFVOF berechtigt, eine Kontrollgebühr von 1000 sec zu erheben. Ausnahmen sind Verstöße gegen Punkt 7, wenn die Kontrollgebühr 4400 Sek. Beträgt. Der Angelschein / Angelschein gewährt kein anderes Recht als das Fischen gemäß den nachstehenden Regeln. Ebenfalls nicht zum Angeln von Flusskrebsen und anderen Muscheln oder Weichtieren berechtigt.
4. Es darf nur mit Handwerkzeugen geangelt werden, das Eggen ist verboten.
5. Das Angeln vom Boot aus ist zwischen der Stromleitung und der Eisenbahnbrücke vor dem Brännsågen sowie zwischen Lexvallsbron und Skansbanken gestattet. Trolling ist verboten.
6. Verbot der Messung zwischen der Eisenbahnbrücke in Brännsågen und dem unteren Punkt von Prästholmarna. Meteorisches Wasser ist verboten.
7. Das Fangverbot gilt in folgenden Gebieten: Oskarsbron bis zum Kai unterhalb von Vävaren und innerhalb eines Radius von 50 m vom Skanshål:
8.Lax wird unabhängig vom Zustand des Fisches freigesetzt. Forellen müssen unabhängig vom Zustand des Fisches wieder freigelassen werden. Die Ziege wird unabhängig vom Zustand des Fisches erneut ausgesetzt. Roggen muss unabhängig vom Zustand des Fisches wieder freigesetzt werden. Der Aal muss unabhängig vom Zustand des Fisches wieder freigelassen werden. Hechte, die länger als 80 cm sind, müssen erneut freigelegt werden
9. Der Fisch sollte so gehandhabt werden, dass Beschädigungen vermieden werden. Zucken ist verboten. Häkchen darf nicht verwendet werden. Haken ohne Stanzen oder mit einem geklemmten Loch erforderlich. Jeder Fischer darf bis zu zwei Fische pro Tag fangen.
10. Fangmeldungen müssen unter www.testebofiske.se eingereicht werden - Für die Saison vom 15. September bis 31. März.
11. Das Angeln zwischen der Stromleitung und der Eisenbahnbrücke vor dem Brännsågen sowie zwischen Kajen bei Vävaren und Skansbanken ist gestattet. In dem Gebiet dazwischen ist das Fischen verboten.
12. Für das Eisfischen gelten maximal 10 Angeldons pro Karte. Die Angels müssen mit dem Namen des Besitzers gekennzeichnet sein. Scheren sind verboten. Ismete zählt als Angeln
13. Ansonsten gilt Regel 1-10 für das oben Gesagte!

14. Kinder und Jugendliche bis 12 Jahre fischen kostenlos.

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