Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Flåren (300 kr/Stück)

 Die Karte ist persönlich und es liegt an Ihnen, die Regeln für den See (Flåren) zu befolgen.

Erlaubt ist das Angeln mit Handgerät und beim Eisfischen 10 Ruten pro Karte und Tag.

Es gilt eine Fangbegrenzung für Hecht und Hecht mit maximal 3 Fischen/Arten pro Tag.

ID: 2293

Veckokort Flåren / Flåren FVO

Ausgestellt von Flåren FVO in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 7 Tagen   
Preis: 300 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 25 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Regeln für die Angelgewässer von Flåren

  • Jegliches Angeln ohne Angelschein ist nicht gestattet.
  • Es gilt eine Fangbegrenzung für Hecht und Hecht mit maximal 3 Fischen/Arten pro Tag.
  • Alle Karten beinhalten das Angeln mit Handausrüstung und das Angeln vom Eis aus mit maximal 10 Angelruten pro Angelkarte und Tag.
  • Beim Angeln dürfen nur Angelhaken an der Ausrüstung verwendet werden.
  • Beschränkungen für den Fischfang gelten für Gös 45 cm bis 70 cm. Hecht 50 cm bis 90 cm. Aale, die kleiner als 70 cm sind, müssen zurückgelassen werden.
  • Vertikales Angeln ist im März, April und Mai nicht gestattet.
  • Das Angeln von Flusskrebsen ist in keinem Angelschein enthalten.
  • Die Karte gilt nicht zum Angeln in Årån zwischen den Seen Flåren und Furen.
  • Die Familienjahreskarte gilt für eigene Kinder bis zum 18. Lebensjahr.
  • Ohne schriftliche Genehmigung des FVO-Vorstands von Flårens ist es nicht gestattet, zu kommerziellen Zwecken jegliche Art von Fischerei zu betreiben, beispielsweise durch den Verkauf von Angelausflügen oder ähnlichen Vereinbarungen.
  • Die Nichteinhaltung der Vorschriften des Fischereimanagementgebiets wird bestraft.
  • Die Karte ist personenbezogen und nicht übertragbar. Auf Verlangen eines Vorgesetzten, der Polizei oder des Angelrechtsinhabers muss die Karte vorgelegt werden.
  • Ein Verstoß kann zur Aussetzung der weiteren Fischerei im Fischereischutzgebiet führen. Die gezahlte Gebühr ist nicht erstattungsfähig.
  • Bei Verstößen gegen diese Regeln wird eine Inspektionsgebühr in Höhe von 1.500 SEK erhoben.

¤ FVO-Vorstand von MVH Flåren.

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