Geschäftsbedingungen:
Der Angelschein ist persönlich und muss beim Angeln immer mitgeführt werden. (Handy)
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre dürfen ohne besondere Gebühr angeln.
Das Angeln darf nur mit Sportfischerausrüstung (=aus der Hand mitgebrachte Angelrute) erfolgen.
sowie ein Schleppruder oder eine Schleppleine. Es dürfen maximal 3 Fliegen verwendet werden.
Das Angeln mit toten oder lebenden Ködern oder Geruchsstoffen ist in den Gewässern verboten
fließendes Wasser. Mindestgröße Forelle 45 cm und maximal eine Forelle
pro Fischer und Tag.
Minimale Äschengröße 35 cm und maximal 5 Äschen pro Fischer und Tag.
Das Angeln in fließenden Gewässern ist vom 1. Juni bis 31. August gestattet.
Eisfischen: Zum Hechtangeln dürfen nur Köder aus den Gewässern der Gegend verwendet werden
und darf nicht lebend sein. Bei Feuer ist Vorsicht geboten und Müllvermeidung ist zu vermeiden.
Ein Verstoß gegen die vorstehenden Regelungen führt zum Anspruch auf
Der Fischfang verfiel sofort. www.kvitslefiske.com