Angelrollen:
Sie, die in den Gewässern der ÖSFK fischen, sind dafür verantwortlich, Sie über die geltenden Regeln zu informieren und diese zu befolgen. Siehe Informationstafeln und www.osfk.org.
Das Angeln ist für ÖSFK-Mitglieder und für Kinder / Jugendliche unter 18 Jahren kostenlos. Für andere müssen Angelscheine vor Beginn des Fischfangs eingelöst werden. Verstöße gegen die Fischereivorschriften werden strafrechtlich verfolgt. Das Angeln erfolgt auf eigenes Risiko.
Åkers Kanal - unterer Teil:
* Von den Pfeilern 25 m unterhalb von Slussholmen bis zur Mündung in Tunafjärden ist das Angeln erlaubt. Mit Ausnahme eines Schutzgebiets neben dem Smedbyån-Auslass im Kanal (25 m stromaufwärts und 25 m stromabwärts des Smedbyån-Auslasses). (HINWEIS! In Smedbyån gibt es ein totales Fangverbot.)
* Während des Zeitraums vom 15. September bis 31. Dezember gibt es im gesamten Åker-Kanal ein vollständiges Fangverbot, um die Meerforellen zu schützen, die während dieses Zeitraums zum Laichen kommen.
* Pro Fischer darf maximal ein Fanggerät gleichzeitig verwendet werden.
* Espen und Aal sind geschützte Arten und es besteht die obligatorische Wiederfreigabe . Für Meerforellen beträgt die Mindestgröße 50 cm, für Zander 40 cm, für Hechte Fensterauslässe mindestens 40 von maximal 75 cm und maximal 3 Stück / Tag.
Trastsjön und Södersjön:
* Nur vom Land aus angeln erlaubt.
* Maximal ein Fanggerät pro Fischer.
* Seeschwalbe und Karpfen (Spegelkarp und Gräskarp) sind geschützt und für diese Arten ist eine erneute Freisetzung obligatorisch . Die Freigabe muss unverzüglich erfolgen und der Fisch muss mit großer Sorgfalt behandelt werden. Karpfenmatte wird empfohlen.