Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Byälven zon1, zon2, zon3 (400 kr/Stück)

 Fiskeregler finns på våra informationsskyltar på stugan vid strömmen i zon 1, samt på vår hemsida: www.safflesportfiske.se
ID: 2529

Årskort Zon 3 / Säffle Sportfiskeförening

Ausgestellt von Säffle Sportfiskeförening in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig bis zum Ende des Jahres, 31. Dezember um 23:59 Uhr   
Preis: 400 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:
 Gehen! (2024-04-20 03:15)
 (Das heutige Datum: 20 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Allgemeine Regeln

  • Die Ruhezeit für Gös gilt vom 25.4. bis 6.7.2024.
  • Aale und Rapfen sind in den Vereinsgewässern erlaubt.
  • Kinder angeln in den Zonen 2 und 3 bis zu ihrem 16. Lebensjahr kostenlos, wenn sie Mitglieder des Sportfischervereins Säffle sind.
  • Pro Person und Tag dürfen maximal 2 Zander eingenommen werden.
  • Wenn 2 Zander gefangen sind, muss der Fischfang beendet werden.
  • Alle gefangenen Fische, die nicht freigelassen werden, müssen für den Fischer sichtbar sein.
  • Alle gefangenen Fische, die nicht freigelassen werden, müssen über ifiske.se dem Sportfischerverband Säffle gemeldet werden.
  • Die Größe des gefangenen Zanders liegt zwischen 45 und 65 cm. Bei Überschreitung dieses Maßes muss umgehend neu belichtet werden.
  • Für das „Slomning“ ist kein Angelschein erforderlich und der Stintdorsch darf nur mit einem Slomkescher gefangen werden.
  • Schleppfischen und Fischen mit Netzen ist verboten, Ausnahmen gibt es für das Fischen mit Wadennetzen auf Köderfische.
  • Im Zeitraum vom 1. Oktober bis 1. April gelten Zone-3-Karten auch zum Angeln in Zone 2. Der Abschnitt zwischen dem südlichsten Schleusentor und dem Pumpenhaus in Zone 2 ist in diesem Zeitraum auch zum Angeln gestattet.

Besondere Regeln Zone 1

  • Vom 25.4. bis 6.7. 2024 gilt ein vollständiges Fangverbot.
  • Zwischen 00.00 und 12.00 Uhr gilt ein absolutes Angelverbot.
  • Maximal 20 Fischer pro Tag.
  • Das Angeln in Zone 1 ist nur mit Haken erlaubt, bei denen die Widerhaken entfernt wurden.
  • Ein Handgerät pro Fischer (Spinnfischen oder Angeln).
  • Das Angeln in der Zone 1 darf nur an dem dazwischen gebuchten Platz stattfinden 12.00-00.00 Uhr.
  • Der Angelschein muss am Fischer sichtbar sein.
  • Das Angeln mit oder vom Boot aus ist nicht gestattet.
  • Das Angeln auf Barsch darf mit einer oben geknoteten Angelrute an einem bestimmten Ort erfolgen, jedoch nicht an einem Ort, an dem Zander gefischt wird.

Besondere Regeln Zone 2

  • Vom 25.4. bis 6.7. 2024 gilt ein vollständiges Fangverbot.
  • Zwischen 00.00 und 12.00 Uhr gilt ein absolutes Angelverbot.
  • Maximal 20 Fischer pro Tag.
  • Ein Handgerät pro Fischer (Spinnfischen oder Angeln).
  • Das Angeln mit oder vom Boot aus ist nicht gestattet.
  • Jegliches Angeln ist auf der Westseite von Byälven innerhalb der Zone 2 verboten. Eine Ausnahme bildet der Abschnitt zwischen dem südlichsten Schleusentor und dem Pumpenhaus in Zone 2 im Zeitraum vom 1. Oktober bis 1. April.
  • Beim Angeln in Zone 2 muss ein Abstand von 3 Metern zwischen den Anglern eingehalten werden.

Besondere Regeln Zone 3

  • Zwei Handwerkzeuge pro Fischer oder maximal drei pro Boot sind erlaubt.
  • Es ist verboten, zwischen dem 25.4. und dem 6.7.2024 Zugluft zu fahren.
  • Die Ruhezeit für Gös gilt vom 25.4. – 6.7.2024.

Wenn Sie Ihren Angelschein über iFiske erworben haben, wird dies angezeigt, indem Sie die SMS oder E-Mail auswählen, die Sie im Zusammenhang mit dem Kauf erhalten haben. Wenn Sie die App heruntergeladen und ein Konto erstellt haben, genügt es, die App zu öffnen, unter „Meine Angelkarten“ auf die Angelkarte zu klicken, die der Zone entspricht, in der Sie gerade angeln, und dann den Bildschirm dem Controller anzuzeigen.

Die Aufsichtspersonen des Vereins sind dafür verantwortlich, dass die Fischereiregeln eingehalten werden. Auf Verlangen müssen Ausrüstung, Angelschein und gefangener Fisch vorgelegt werden. Auf Verlangen ist auch der Inhalt von Taschen und Autos entsprechend vorzulegen Fischereigesetz 1993:787 § 34 .

Bei Nichteinhaltung der Angelregeln oder bei Verhalten einer Person, die dem Ruf oder den Interessen des Vereins schadet, kann dies zu einer Sperre von der Fischereitätigkeit in den Gewässern des Vereins für bis zu 5 Jahre führen. Die Vorgesetzten des Vereins haben das Recht, eine Person, die gegen die Regeln verstößt, zu suspendieren und die Ausrüstung zu beschlagnahmen, die unter Verstoß gegen die Fischereiregeln verwendet wird.

Bei Fragen zu unseren Angelregeln kontaktieren Sie uns bitte über unsere Facebook-Seite .

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