Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Floda-Björbo (250 kr/Stück)

ID: 2536

Årskort (Ortsbo) / Floda-Björbo FVOF

Ausgestellt von Floda-Björbo FVOF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig bis zum Ende des Jahres, 31. Dezember um 23:59 Uhr   
Preis: 250 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:
 Gehen! (2024-04-23 12:45)
 (Das heutige Datum: 23 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Regeln für Ortskort/Fiskerätsbevis. Angeln ist gegen Bezahlung eines Angelscheins oder einer örtlichen Karte gestattet.


  Angeln ist gegen Bezahlung eines Angelscheins oder einer örtlichen Karte gestattet.

  1. Das Recht zum Einlösen der Stadtkarten haben Personen, die im Kirchenbuch der Gemeinde Floda eingetragen sind, sowie Familienangehörige von Fischereirechtsinhabern wie Kinder, Schwiegersöhne oder Schwiegertöchter, auch wenn sie in einer anderen Stadt wohnen.
  2. Besitzer von Ferienhäusern, die innerhalb des Fischereimanagementgebiets liegen, aber an einem anderen Ort wohnen, haben das Recht, eine Standortkarte pro Jahr zu erwerben.
  3. Kinder unter 18 Jahren angeln kostenlos, wenn jemand in der Familie eine Karte hat, dies gilt auch in Begleitung der Großeltern.
  4. Ausstehende Fanggeräte müssen mit einem Namensschild und einer Telefonnummer versehen sein (Kescher, Kescher, Krebskäfige etc.).
  5. Angeln ist in der Gemeinde Floda mit Ausnahme von Östra Glasögontjärnen und Byrtjärnarna gestattet.
  6. Das Angeln darf mit folgenden Handgeräten ausgeübt werden: Spinn-, Haspel-, Fliegen-, Angelruten- oder Pimpelrute sowie mit Angelrute, Angelrute und Kescher.
  7. Netzfischen ist nur in Flosjön und Närsen erlaubt und zielt auf kleine Maränen (Felchen) mit einem feinmaschigen Netz, maximal 16 mm Maschenweite.
  8. Maximal 15 Angelruten pro Karte, minimale Angelhakengröße 10 cm.
  9. Angeln ist in allen Gewässern mit Ausnahme von Basttjärn, Långsjön, Gysstjärn, Byrtjärnarna und Östra Glasögontjärnen gestattet.
  10. Verbot des Fischfangs in edlen Angelgewässern (gilt auch für die Stromschnellen des Flusses) mit Netzen, Kiemennetzen, russischen Netzen, Langleinen, Fischottern, Angelschnüren, Angelhaken und Treibfischen mit Flaschen oder Ähnlichem.
  11. Jeglicher Fischfang mit festem Fanggerät auf Edelfische ist verboten, Angeln ist in Närsen erlaubt.
  12. Edles Angelgewässer: Das Angeln von Booten und Schwimmern aus ist verboten (außer Närsen, Älven, Gryssen, Olsen, Dammsjön, Flosjön und Långsjön).
  13. Edles Angelgewässer: Das Angeln darf mit 1 Handrute pro Person durchgeführt werden. Pro Karte und Tag dürfen maximal 2 Edelfische gefangen werden.
  14. Mindestgröße für Äschen und Forellen: 35 cm. Gilt auch für Bäche und andere kleinere Gewässer, in denen geangelt werden darf (ausgenommen Stromschnellen, siehe unten).
  15. Edles Angeln in allen Stromschnellen:
    a) Nur eine Handrute pro Person und Karte.
    b) Es dürfen nur Äschen und Forellen zwischen 35-45 cm gehalten werden , alle anderen müssen unabhängig vom Zustand freigelassen werden, es dürfen nur eine Forelle und eine Äsche pro Angelschein und Tag gehalten werden.
  16. Das Angeln auf Zackenbarsche ist vom 1. Mai bis 1. Juni verboten spielen.
  17. Forellenangeln ist in fließenden Gewässern verboten 15. September bis 1. November Werden bei der Äschenführung in der Zeit vom 15. September bis 1. November Forellen in fließenden Gewässern gefangen, müssen diese unabhängig von Zustand und Größe immer wieder ausgesetzt werden.
    Regeln für Flosjön: Alle Forellen zwischen 50 und 100 cm müssen unabhängig vom Zustand freigelassen werden, da es sich um unschätzbare Zuchtfische handelt.
  18. Krebsfischen: Konzession gemäß Beschluss der Jahresversammlung.
  19. Am Rastplatz Fänforsen ist das Angeln 100 m flussabwärts verboten.
  20. Regeln für das Angeln in Kärringforsen – Sonderregeln – Öko-Angeln: (Diese Regeln gelten sowohl für Touristenkarten als auch für lokale Karten)
    a) Ökologischer Fischfang, sogenanntes Catch and Release.
    b) Angeln mit Fliege, Netz und Spinnrute erlaubt. Es dürfen Fliegen und lebende Köder verwendet werden. Der Haken muss ohne Widerhaken sein.
    c) Alle gefangenen Fische müssen zurückgegeben werden, unabhängig vom Zustand der Fische.​​​​​​
  21. Trolling-Angeln - Trolling verboten, ab dem 15.06.2021 darf nur noch eine Angelrute pro Person verwendet werden, die Trolling-Karte wird hiermit ausgestellt.
  22. Hechtangeln, Hechte unter 90 cm Länge dürfen gefangen werden, alle Hechte über 90 cm werden unabhängig vom Zustand zurückgelassen. Gilt für alle Gewässer mit Ausnahme des Älven, wo Hechte über 90 cm gefangen werden dürfen.

Gemäß dem Beschluss der Jahresversammlung und dem Gesetz über Fischereischutzgebiete §31 hat das Fischereischutzgebiet das Recht, für illegalen Fischfang eine Kontrollgebühr von 400 SEK zu erheben. Darüber hinaus kann ein Verstoß gegen die Regeln zur Aussetzung jeglicher Fischerei in unseren Gewässern führen, wenn der Verstoß grob und vorsätzlich erfolgt. Jeder Verstoß gegen die Fischereivorschriften wird geahndet.

Der Angelschein muss beim Angeln mitgeführt und auf Verlangen einem Fischereiaufsichtsbeamten vorgelegt werden. Die Betreuung erfolgt fortlaufend.

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