Angeln ist gegen Bezahlung eines Angelscheins oder einer örtlichen Karte gestattet.
Gemäß dem Beschluss der Jahresversammlung und dem Gesetz über Fischereischutzgebiete §31 hat das Fischereischutzgebiet das Recht, für illegalen Fischfang eine Kontrollgebühr von 400 SEK zu erheben. Darüber hinaus kann ein Verstoß gegen die Regeln zur Aussetzung jeglicher Fischerei in unseren Gewässern führen, wenn der Verstoß grob und vorsätzlich erfolgt. Jeder Verstoß gegen die Fischereivorschriften wird geahndet.
Der Angelschein muss beim Angeln mitgeführt und auf Verlangen einem Fischereiaufsichtsbeamten vorgelegt werden. Die Betreuung erfolgt fortlaufend.