Beachten Sie das Angelverbot in Yxen vom 1.10. bis 31.12.
Familienkarte
Familienkarten gelten für maximal zwei (2) Erwachsene mit eigenen Kindern. Maximal drei (3) eigene Kinder pro Familienkarte. Als Kind gilt auch eine Person, die das 17. Lebensjahr vollendet hat. Familienkarten gelten nur für im Haushalt lebende Familienmitglieder und für die Unterbringung an derselben Wohnadresse.
Eine Familie besteht aus zusammenlebenden Eheleuten oder zusammenlebenden Paaren oder zusammenlebenden Personen, die ihre Beziehung angemeldet haben, und aus ihren Kindern, jeweils eines Elternteils zusammen mit ihren Kindern. Zur Familie zählen auch verheiratete und zusammenlebende Paare ohne Kinder sowie Personen, die ihre Beziehung angemeldet haben und keine Kinder haben.
Regeln für das Angeln.
Ab 2023 darf in den verschiedenen Gewässern des Gebiets gegen Einlösung einer unserer Angellizenzen, einschließlich Yxen, gefischt werden
Bei gemeinsamen Gewässern können Sie im gesamten See fischen, es liegt jedoch an Ihnen als Fischer, dies herauszufinden andere Vorschriften in anderen Fischereibewirtschaftungsgebieten.
Stadtplan .
Diese können von Anwohnern und Eigentümern von Immobilien innerhalb des Fischereischutzgebiets gelöst werden.
Die Karte ist persönlich. Kinder unter 16 angeln kostenlos. Die Karte berechtigt zum Angeln mit 1 Handgerät und maximal 10 Angeln/Haken oder Eisangeln pro Angelkarte. Trolling und Casting max. 5 Ruten/Köder pro Boot und Angelkarte (Byrviken 10 Stk.) In der Axt darf maximal ein Handgerät pro Person und maximal eine Forelle 30-50 cm pro Tag sein. Motorradverbot in Ax
(Gebietsregeln beachten) Die Karte berechtigt auch zum Netzfischen max. 6 Netze = 180m. Pro Karte und 24 Stunden (nicht Axe). Ausstehendes Fanggerät muss an beiden Enden des Fanggeräts deutlich mit Flaggen gekennzeichnet sein, auf denen der Name und die Telefonnummer deutlich angegeben sein müssen.
Andere Angelscheine.
Kinder unter 16 angeln kostenlos. Die Karte gilt zum Angeln mit 1 Handgerät und maximal 10 Angelruten/Haken oder Eisangelruten.
Trolling und Casting max. 5 Ruten/Köder pro Boot und Angelkarte (Byrviken 10 Stück).
Angeln in der Axt ist ab Januar 2023 in der regulären Siljansnäs-Karte enthalten
In Yxen können Sie mit einem Handgerät pro Person fischen
Sie können eine Forelle zwischen 35 und 50 cm pro Tag und Person fangen
Motoren sind verboten (einschließlich Elektromotoren) und Netzfischen ist in Yxen verboten
Vom 1.10. - 31.12. herrscht in Yxen ein Fangverbot
Einschränkungen beim Angeln.
* Max. 1 Zander mit mindestens 50 cm Länge/pro Karte und Tag. Alle anderen Zander werden vorsichtig wieder eingeführt
* Das Gänseküken wird in der Laichwoche 20-26 geschützt (vorsichtig wieder eingeführt)
* Wilde Forelle wird geschützt (Forelle mit Fettflosse ist geschützt) und vorsichtig wieder eingeführt
* In unseren anderen Gewässern darf pro Tag und Angelschein maximal 1 Flossenforelle mit einer Mindestgröße von 50 cm gefangen werden
* In unseren Fließgewässern dürfen pro Tag/Angelschein maximal 3 Forellen/Forellen mit einer Mindestgröße von 15 cm gefangen werden
* Hechte über 100 cm werden vorsichtig wieder eingeführt
* Sitzstangen über 40 cm werden sorgfältig neu verschlossen
* Das Angeln zum Verkauf ist verboten
* Das Fischen mit der Schere ist verboten
* Kinder unter 16 Jahren angeln kostenlos mit dem Angelschein ihres Erziehungsberechtigten
* Fischereischein und Ausweis müssen dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorgezeigt werden können
* Bei Fischereien, die von den oben genannten Vorschriften abweichen, haben das FVO oder seine Vertreter das Recht, eine Kontrollgebühr von 2.000 SEK zu erheben
* Jeder Fischer ist verpflichtet, sich darüber zu informieren, welche Regeln innerhalb des FVO gelten, in dem er fischt
* Vom 1.9.-31.12. ist jegliches Fischen in unseren Fließgewässern verboten
* Alle Karten sind ab dem Datum ihrer Unterzeichnung und einen Monat oder ein Jahr im Voraus gültig.