Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Haggen, Saxen, Snösjön m fl sjöar (300 kr/Stück)

 Maximal drei Pennies pro Tag können erhöht werden.
ID: 2889

Jahres-Lizenz / Ludvika Södra FVOF

Ausgestellt von Ludvika Södra FVOF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig bis zum Ende des Jahres, 31. Dezember um 23:59 Uhr   
Preis: 300 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:
 Gehen! (2024-04-26 00:59)
 (Das heutige Datum: 26 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

§ 1 Um im Fischereimanagementgebiet Ludvika Süd Fischerei betreiben zu dürfen, muss die Person, die angelt, über einen Angelschein oder eine Angellizenz verfügen.

§ 2 Der Angelschein/Fischereischein gilt für die Seen Haggen, Saxen, Snösjön, Vasselsjön, Hällsjön, Dammsjön sowie Östansbo-, Knutsbo-, Lorensberga-, Ängstjärna.

§ 3 Der Angelschein/Angelschein gilt auch für mitreisende Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, die kostenlos mit der Angelrute fischen. und Wurfstange. Mit der Jahreskarte können Kinder bis 18 Jahre mit der Familienkarte angeln.

§ 4 Der Angelschein/Angelschein ist bei jeder Fischerei mitzuführen und muss, um gültig zu sein, den Namen des Inhabers in dauerhafter Schriftschrift oder digital enthalten.

§ 5 Beim Trolling dürfen pro Angelschein vier Ruten oder zwei Riffe verwendet werden. Otterfischen und die Nutzung von Paravans sind erlaubt, Schlittenfahren jedoch nicht.

§ 6 Es dürfen maximal drei Edelfische pro Tag gefangen werden.

§ 7 Netzfischerei darf nur von Angelrechtsinhabern betrieben werden, jedoch nicht in Knutsbotjärn. Zwei Netze oder 60 Meter sind erlaubt. Alle Netze müssen mit Name, Objektbezeichnung und Telefonnummer gekennzeichnet sein.

§ 8 Marder- oder Rotaugenhütte, 20 Stk. Angeldon oder 20 Stk. Haken (Posen) dürfen pro Angelschein verwendet werden.

§ 9 Der Verein hat das Recht, von jedem, der unter Verstoß gegen die Vereinsordnung fischt, eine Kontrollgebühr zu erheben.

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