Angelregeln
• Mindestgröße Aal: 70 cm.
• Das Angeln mit Handgeräten ist Inhabern eines gültigen Angelscheins gestattet.
• Es darf ein (1) Gerät pro Angelschein verwendet werden.
• Spinnangeln, Jigangeln, Fliegenfischen, Grundangeln, Eisangeln und Trolling sind zulässig.
• Außerdem darf man 10 Eisangelgeräte oder 10 Schnurspulgeräte für das Eisgrundangeln verwenden.
• Kinder unter 15 Jahren angeln kostenlos (es gelten dieselben Regeln gelten wie beim Tagesangelschein).
Regeln für das Krebsfangen
• Mindestgröße Krebse: 10 cm.
• Das Krebsfangen ist mit einem gültigen Krebsfangschein ab dem 2. Freitag im August zugelassen.
• Das Krebsfangen ist nach dem 31. Oktober 24.00 Uhr verboten.
• Der Krebsfangschein gilt ab 12 Uhr am angegebenen Datum bis 12 Uhr am Folgetag.
• Es sind maximal 10 Käfige und 2 Kescher pro Angelschein zulässig.
• Die Käfige (Schwimmer) sind mit Name und Telefonnummer zu kennzeichnen.
• Kinder unter 15 Jahren dürfen Krebse nicht kostenlos fangen.