Beinhaltet:
Ein Handwerkzeug vom Boot oder vom Land aus
Trolling/Würgen max. 10 Ruten/Köder pro Boot und Angelschein, beim Trolling und Apportieren muss das Boot in Bewegung sein
Max. 10 Angelruten/Eisangeln aus Eis
Maximal sechs Netze mit Boden, die an beiden Enden mit mindestens einer sichtbaren Trommel mit dem Namen und der Telefonnummer des Besitzers gekennzeichnet sind
Maximal zehn Russen oder Käfige (Schlamm o.ä.)
Wildforellen (Fettflosse intakt) stehen unter Schutz und sollten vorsichtig wieder angesiedelt werden
Pro Tag und Karte darf maximal eine Flossenforelle (Fettflosse wird geschoren) mit einer Mindestgröße von 50 cm gefangen werden
Hechte über 100 cm müssen wieder freigelassen werden
Barsche über 40 cm müssen wieder freigelassen werden
Der Verkauf von Fischfang ist verboten
Kinder unter 16 Jahren angeln kostenlos mit dem Angelschein ihres Erziehungsberechtigten
Angelschein und Ausweis müssen beim Angeln mitgeführt werden und dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorgelegt werden können
Bei Fischfang, der von den oben genannten Vorschriften abweicht, haben die FVOF oder ihre Vertreter das Recht, eine Kontrollgebühr in Höhe von 2.000 SEK zu erheben
Jeder Fischer ist verpflichtet, sich über die geltenden Regeln zu informieren
Am Limån-Auslass und 300 Meter weiter draußen ist Netzfischen verboten
Vom 1.9. bis 31.12. ist jegliches Angeln im Limån-Auslass verboten
Diese Karte gilt nicht für das Flusskrebsangeln