Der Angelschein ist personengebunden und muss beim Angeln mitgeführt werden.
Der Fischereischein ist auf Verlangen vorzuzeigen.
Beim Angeln muss ein Ausweis mitgeführt werden.
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals und der Wassereigentümer ist Folge zu leisten.
Die Karte gilt für Handgeräte, maximal zwei Ruten pro Angelschein (Spinn, Rolle, Pfeife, Fliege und Angelrute).
Angeln ist für Kinder unter 16 Jahren kostenlos.
Das Fischen mit Fischernetzen, Langleinen, Netzen, Netzen und festem Fanggerät ist nicht gestattet.
Schleppangeln mit einem benzinbetriebenen Boot ist nicht gestattet.
Das Angeln in zu- oder abfließenden Gewässern ist nicht gestattet.
Das Fischen auf Krebse ist nicht gestattet.