¤ Da das BVET mit bewegten Fischen im Gebiet arbeitet, müssen kleine Fische von Forelle und Saibling wieder ausgesetzt werden.
¤ Gefischt werden darf nur mit Sportfischereiausrüstung, pro Karte darf maximal eine Rute von Hand getragen werden.
¤ In Gärdvattnet, Gärdsjön und Lidsjön können Sie von Booten und Schwimmern aus angeln.
¤ Angeln in Gärdströmmen nur 20 / 5-31 / 8 erlaubt. Felchen erlaubt 25 / 10-31 / 12.
¤ Mindestgröße für Forellen im Gärdsjön 30 cm Mindestgröße für Forellen und Äschen in Fließgewässern 30 cm.
¤ Verbot des Angelns mit lebenden Köderfischen, Langleinen, Ottern, Standhaken und Netzen.
¤ Der Fischfang muss für den Wohnungsbedarf betrieben werden. Marketing wird bestraft.
¤ Kontrollgebühr nach SFS 2010: 1874, wenn die oben genannten Bedingungen nicht eingehalten werden, wird eine Kontrollgebühr von SEK 500 erhoben, mit Ausnahme von "Netz- oder Standhaken SEK 2.000 und dass der Fang beschlagnahmt wird".