Angelsaison
Das Angeln ist das ganze Jahr über erlaubt, mit Ausnahme des Lachs- und Meerforellenangelns, das nur in der Zeit vom 1.4. bis 30.9. stattfinden darf.
Angelzeit: 05:00–23:00 Uhr. Das Angeln auf der Strecke von der Brücke in Vessigebro bis 400 Meter flussabwärts ist nur vom 1. April bis zum 30. September gestattet.
Angelgebiet
Das Angelgebiet erstreckt sich von der Brücke in Vessigebro – der alten Brücke der Straße E6 und ist in zwei Abschnitte unterteilt:
Zulässige Fangmethoden
Spinnen, Angeln und Fliegen. Es gilt das Prinzip „Eine Rute – ein Mann“.
Aufsicht – allgemeine Regeln
Fischer sind verpflichtet, auf Verlangen eines Vorgesetzten oder Angelrechtsinhabers einen gültigen Angelschein vorzulegen.
Für den Fischfang darf eine einzelne Straße nicht ohne Genehmigung des Grundbesitzers genutzt werden. Der Fischer ist verpflichtet, sich mit den Angelregeln vertraut zu machen und die Vorschriften sorgfältig einzuhalten.
Als Angler gehen wir davon aus, dass Sie Rücksicht auf die Natur und Tierwelt im Angelgebiet nehmen. Ausrangierte Leinen, kaputte Haken und anderer Abfall werden nach dem Angeln mit nach Hause genommen.
Fangquote und Mindestgröße – Lachsfische
Mit dem Angelschein dürfen Sie maximal zwei Lachse oder Forellen pro Tag fangen.
Mindestmaße, gerechnet von der Nasenspitze bis zur Außenspitze der Schwanzflosse:
Lachs ... 45 cm
Meerforelle ... 45 cm
Fische, die den Anforderungen nicht genügen, müssen sofort wieder ins Wasser gesetzt werden.
Im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni dürfen in Ätran maximal 3 Lachse pro Person gefangen werden. Nach dem Fang von 3 Lachsen wird die Fischerei für die restliche Zeit bis einschließlich 30. Juni eingestellt. In den Monaten August und September müssen alle gefangenen Fische über 75 cm wieder freigelassen werden. Wir empfehlen außerdem, kleinere Weibchen in diesen zwei Monaten wieder freizulassen und fordern die Fischer dringend auf, sich der hohen Wassertemperaturen (über 20 Grad) bewusst zu sein, bei denen ein völliger Verzicht auf den Fischfang in Betracht gezogen werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass der Aalfang nicht gestattet ist. Alle Fänge müssen gemeldet werden. Gilt auch für wiedereingeführte Fische.