UMFANG
1. Zusätzlich zu den allgemeinen Vorschriften gelten für die Seen des Fischereischutzgebiets Barkensjöarna mit Ausnahme von Flaten, Igeltjärn und Tunkarlsbobäcken die folgenden örtlichen Ergänzungen. Diese unterliegen besonderen Vorschriften.
BEREITSTELLUNG DES FISCHENS
2. Um das Fischen innerhalb des FVO nutzen zu können, muss der Angelschein eingelöst und beim Fischen mitgenommen werden. Inhaber von Angelrechten innerhalb der FVO lösen Jahreskarten zu einem reduzierten Preis ein.
3. Kartentypen und Gültigkeitszeiträume
Angelschein Typ 1
JÄHRLICHE KARTE gilt 1 / 1-31 / 12
MONATLICHE KARTE ist 30 Tage gültig
Die Tageskarte ist 24 Stunden gültig
GÄSTEKARTE ist gültig 1 / 1-31 / 12
Die WETTBEWERBSKARTE ist während des Wettbewerbs maximal 24 Stunden gültig
Angelschein Typ 2
Zusätzliche Karte für Netze und Trolling. Kann nur in Kombination mit einer Jahreskarte eingelöst werden.
VORSCHRIFTEN FÜR FISCHEREI
4.1 Die Jahreskarte gilt für den Inhaber und seinen Ehepartner / Partner und berechtigt zum Angeln mit der Handausrüstung und maximal 20 Angelgeräten, 20 Bolzen oder 20 Scheren, maximal 2 Käfigen, 2 Rotaugenhütten und Lachsbrütereien (unbegrenzt), Langleinen und 2 Ködern pro Boot.
4.2 Monatskarte, gleiche Regeln wie 4.1
4.3 Tageskarte berechtigt zum Angeln mit Handausrüstung und maximal 20 Angelruten oder 20 Bolzen.
4.4 Die Wettkampfkarte gilt für Wettkämpfe mit Pickeln oder Angelruten. Andere Formen der Wettbewerbsfischerei werden von der Kammer spätestens 14 Tage vor dem Wettbewerbstag beantragt.
4.5 Jährliche Lizenzen für Inhaber von Fangrechten berechtigen zum Fischen gemäß 4.1, 4.7, 4.13 und 4.14.
4.6 Die Gästekarte kann vom Inhaber der Jahreskarte in FVO eingelöst werden und gilt für vorübergehende Gäste von einem anderen Ort in Anwesenheit des Jahreskarteninhabers.
4.7 Angelscheine berechtigen zu maximal 3 Netzen von 30 m = 90 m pro Fangmöglichkeit. Beide Enden müssen mit einer großen durchsichtigen Netzboje oder einer gleichwertigen Boje gekennzeichnet sein. Mehr als 90 m Netze dürfen nicht in Reihe geschaltet werden.
4.8 Die Netzfischerei wird nur für Inhaber von Fangrechten und Anwohner gewährt, die in den Gemeinden Smedjebacken und Fagersta registriert sind, sowie für Eigentümer von Ferienhäusern innerhalb der FVO.
4.9 Kostenloses Handleinenfischen für Kinder unter 16 Jahren.
4.10 Das Angeln ist in Sachsen verboten.
4.11 Verbot, in allen fließenden Gewässern mit Netzen und Käfigen zu fischen.
4.12 Trolling. Maximal 10 Köder pro Boot. Paravan / Schlitten und dergleichen, die mehr als 10 m vom Boot entfernt mit einem Seil / Draht verankert sind, Schalentiere mit Fahnenmast und Warnflagge.
4.13 Die russische Fischerei darf mit maximal 2 Russen durchgeführt werden.
MINDESTGRÖSSEN UND FANGBESCHRÄNKUNG
5. Zander, Lachs und Forelle 50 cm
Fische, für die Mindestabmessungen vorgeschrieben sind, dürfen nicht geteilt angelandet werden.
Von diesen Arten dürfen maximal 3 Fische pro Tag angelandet werden.
Dh insgesamt 3, nicht 3 pro Art.
HERVORRAGENDE WERKZEUGE
6. Alle ausstehenden Ausrüstungsgegenstände sind mit klaren Schwimmern oder Rechen (auf Eis) sowie dem Namen und der Telefonnummer des Fischers zu kennzeichnen.
SONDERBESTIMMUNGEN FÜR Barken, Saxen, Vevungen o V o Ö Sveten
7.1 Verbot des Fischfangs mit Fässern und Rotaugenhütten im Zeitraum 1 / 7-30 / 9.
7.2 In der Meerenge in Nor, Huggnora, Kolpebostreken und der Meerenge nach Saxen gibt es Angler, bei denen das Netzfischen verboten ist.
KREBSFISCHEN
8. Das Fischertreffen legt jedes Jahr Regeln und Zeiten für das Krebsenfischen fest. In anderen Fällen ist das Krebsenfischen verboten, mit Ausnahme des Probefischens und der Wiederbepflanzung durch vom Vorstand ernanntes Personal.
GESAMTFISCHVERBOT
9. 15 / 9-31 / 12 in Wasserläufen, die mit der Rinde verbunden sind und bei
- Tunkarlsbobäcken-Auslass in Södra Barken 100 m nördlich und südlich des Auslasses bis zur Mittellinie des Sees.
- Plågbäckens Auslass in Viksviken 100 m nördlich und südlich des Auslasses bis zur Mittellinie der Bucht.
- Hemviken Norra Barken, das Gebiet nördlich einer Linie, Kärrmesholmens Südspitze nach Norra Getö in Richtung Festland und in östlicher Richtung nach Rånäsberget.
- Vevungen, vom nördlichen Teil von Jättholmen bis zu den Dammluken in Semla.
- Hyttån Angelverbot bis 100 m außerhalb und an den Seiten der Mündung.
SONDERREGELN WOHNUNGEN UND SNUFTJÄRN
Für das Angeln im Flatener See gilt nur die mit Tageskarte gekennzeichnete Angelkarte - Flaten P & T.
Aktuelle Regeln für das Wasser finden Sie am See.
Maximal 3 Fische pro Tag.
Maximal 2 Angelscheine pro Person und Tag.
Snuvtjärn Spegelkarp nur mit Haken ohne Widerhaken angeln Bericht über das Angeln in einem Briefkasten siehe Regeln vor Ort. Andernfalls ist dies in den regulären Karten enthalten.