Regeln für Siljans Södra FiskeVårdsOmråde
Ein Handwerkzeug vom Boot oder vom Land aus.
Schleppangeln/Einholen: max. 10 Ruten/Köder pro Boot. Beim Schleppen und Einholen muss das Boot in Bewegung sein
Max. 10 Angelruten/Eisangeln aus Eis.
Wilde Forellen sind geschützt. (Forellen mit der verbleibenden Fettflosse sind geschützt).
Max. 2 Stück geschorene Forellen, Mindestgröße 55 cm/Tag und Angelschein.
Hechte über 100 cm müssen wieder freigelassen werden.
Barsche über 40 cm müssen wieder freigelassen werden
Der Verkauf von Fischfang ist verboten.
Vom 1.9. bis 31.12. ist jegliches Angeln im Limån-Auslass verboten
Kinder unter 16 Jahren angeln kostenlos
Angelschein und Ausweis müssen beim Angeln mitgeführt werden und dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorgelegt werden können.
Bei Fischfang, der von den oben genannten Vorschriften abweicht, haben das Lebensmittel- und Veterinäramt oder seine Vertreter das Recht, eine Kontrollgebühr von 2.000 SEK zu erheben.
Jeder Fischer ist verpflichtet, sich darüber zu informieren, welche Regeln im FVO von Siljans Södra gelten
Diese Karte gilt nicht für das Flusskrebsangeln