• Angeln wird zum Sportfischen, dh Angeln mit EINER Rute oder Handschnur, zum Spaß und zur Erholung vermietet und nicht zum Verkauf angeboten.
• Angeln nur mit einem Einzel- oder Doppelhaken in einem Lachsfanggebiet.
• Fliegenfischen zwischen Märchenbrücke und Kraftwerk.
• Beschilderung am Wasser und Anweisungen der Fischereiinspektoren haben die gleiche Gültigkeit wie diese Regeln.
• Der Angelschein ist mit Name und Datum auszufüllen und auf Verlangen des Inspektors vorzuzeigen.
• Angeln vom Boot aus ist verboten.
• Pro Tag dürfen maximal zwei Lachse und Forellen gefangen werden.
• Mindestgröße: Forelle 45cm, Fänge, die die Mindestgröße nicht erreichen, müssen sofort wieder freigegeben werden, Fangverbot für Aal.
• Das Angeln auf Lachs und Forelle ist im Bäveån vom 1. Oktober bis Ende März verboten. • Angeln mit festem Fanggerät (Russische Käfige usw.) ist nicht erlaubt.
• Regeln gelten im Falle einer gesetzlichen Haftung und Verstöße werden strafrechtlich verfolgt.