Zum Angeln benötigen Sie einen Angelschein, dieser muss beim Angeln immer mitgebracht werden. Bei Fangkontrollen ist die Fanglizenz dem Kontrolleur ohne weitere Vorladung zusammen mit einem gültigen Ausweis vorzulegen. Erleichtern Sie die Kontrolle, indem Sie die Geräte anhalten und aufnehmen.
- Der Code für den Angelschein muss beim Angeln mitgeführt werden, entweder das Handy mit der Nachricht mitnehmen oder den Angelschein auf Papier ausdrucken.
- Der Angelschein ist personengebunden und darf nicht übertragen werden.
- Nur Handgerätfischen mit einer Rute pro Person.
- Schleppen und Schleppen sind erlaubt
- Schwimmendes und eigenes Boot sind erlaubt
- Angeln ohne gültigen Angelschein ist nach dem Fischereigesetz (1993: 787) strafbar und wird der Polizei gemeldet.
- Kinder und Jugendliche fischen bis zum 15. Lebensjahr kostenlos.
- Die Karte gilt nicht für das Krebsfischen.
- Der Fischfang muss in Maßen und unter Beachtung eines guten Fischereimanagements betrieben werden.
- Es liegt in der Verantwortung des Fischers, sich über die aktuellen Regeln und Vorschriften zu informieren.
- Ehepartner und Kinder zu Hause bis 18 Jahre fischen auf derselben Karte
- Max 10 Engel / Person
Um das Wohlbefinden zu steigern, sollte auf das Wohnen am See geachtet werden und es ist selbstverständlich, dass die Grundbesitzer konsultiert werden, bevor mit dem Fischen vom Strand und Pier begonnen wird.
Wir sollten auch bedenken, dass es kein Recht, sondern ein Privileg ist, an diesem Gewässer fischen und sich aufhalten zu dürfen und dementsprechend zu handeln.