Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Ivösjön, Levrasjön (300 kr/Stück)

 Dies ist eine jährliche Fischereilizenz und gibt die Mitgliedschaft in der Vereinigung, die bei unseren jährlichen Treffen Stimmrechte gewährt.
ID: 3866

Årskort B-medlem / Ivösjöns FVF

Ausgestellt von Ivösjöns FVF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig bis zum Ende des Jahres, 31. Dezember um 23:59 Uhr   
Preis: 300 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:
 Gehen! (2024-04-16 21:15)
 (Das heutige Datum: 16 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Ivösjöns Fischereischutzverein 2022-01-01

Angelregeln für Mitglieder des Fischereivereins Ivösjön

Notiz! Für diejenigen, die nur einen Angelschein erworben haben oder unter 15 Jahre alt sind, beschränkt sich die Angelberechtigung auf das Spinnfischen, Pimpen, Angeln und Schleppangeln: Beim Schleppangeln dürfen maximal zwei Ruten pro Boot verwendet werden. Ansonsten gelten die gleichen Regeln.

1§Betrieb des Fischfangs.

Abschnitt 1. Die Mitgliedskarte berechtigt zu folgenden Angelausübungen: Spinnangeln, Fliegenfischen, Hechtangeln, Angeln, Angeln, Netzfischen, Schlepprudern, Schleppangeln, Netzfischen, Langleinen und Russen. Das Fischen mit mechanischen Haken, die Scheren genannt werden, ist nicht erlaubt.

Abschnitt 2. Mitglieder und Käufer von Angelscheinen müssen sich beim Angeln ausweisen können.

Abschnitt 3. Einschränkung der Verwendung bestimmter Tools. Jedes Mitglied darf nicht mehr als 100 Meter Netz, zwei Doppel- oder vier Einzelnetze mit einer Höhe von weniger als einem Meter und ausgestattet mit zwei 60-mm-Fluchtöffnungen auf jeder Seite des Fischhauses, lange Leinen mit maximal 300 Haken verwenden . Die Geräte dürfen nicht länger als zwei Tage im Freien stehen, ohne getüncht zu werden. Alle exponierten Ausrüstungsgegenstände müssen an beiden Enden mit Fahnenhaltern gekennzeichnet sein, die mindestens 40 cm über der Wasseroberfläche liegen, oder alternativen Markierungen, die gleichermaßen sichtbar und mit Name, Adresse und Telefonnummer des Eigentümers gekennzeichnet sind. Krebskäfige können jedoch mit kleineren, aber klaren Posen markiert werden.

Paragraph 4. Ein Mitglied und Gast eines B-Mitglieds können Gäste einladen, in ihrem Boot mit Spinnern, Pikenieren, Angeln, Netzen und Trolling/Trolling zu fischen, wenn sie in Begleitung des Mitglieds sind. Dies gilt nicht für gewerbliche Tätigkeiten.

Unterabschnitt 5. A-Mitglieder erhalten mit Unterstützung des Eigentums das Recht, mit Hechten und dergleichen zu fischen.

Absatz 6. Forelle ist vom 1. Oktober bis 31. Dezember geschützt.

Abschnitt 7. Aale und Motten sind geschützte Arten und müssen sofort wieder in den See entlassen werden. Gefangene Welse sind nach Möglichkeit zu fotografieren und dem Verein vor dem Aussetzen möglichst ohne Schaden für die Fische zu melden.

Abschnitt 8. Signalkrebse dürfen am zweiten Mittwoch im August bis zum 15. September ab 17:00 Uhr gefischt werden. Jedes Mitglied darf 10 Käfige oder Käfige verwenden.

§ 9. Es gelten folgende Mindestabmessungen:

Forelle

50cm

Langusten

10cm

Pike

45cm

Zander

45cm


Fangbare Fische oder Krebse unterhalb der Mindestgröße müssen sofort wieder in den See zurückgesetzt werden.

§ 10 Beim Angeln mit Handgerät dürfen maximal drei Zander pro Boot und Tag gehalten werden.

Abschnitt 11. Außerhalb von Byån und Holjeån gibt es Schutzgebiete, in denen das Fischen mit Netzen vom 1. September bis 31. Dezember verboten ist.

Schutzgebiete für das Laichen von Zandern befinden sich in Östrevik, südlich von Ivön und rund um Stora Danmark, in denen jegliches Fischen vom 1. Mai bis einschließlich 15. Juni verboten ist. Siehe Karte in Fisksumpen und auf der Website.

§ 2 Sonstige Regelungen.

Abschnitt 1. Beim Fischen mit Netzen müssen die am Fischfang beteiligten Personen beim Setzen und Schnitzen anwesend sein. Mehrere Mitgliedernetzwerke können miteinander verbunden werden, wenn dies in der Kennzeichnung deutlich angegeben ist. Ab einer Netzlänge von 100 m muss zusätzlich ein Wächter in der Mitte des Netzes aufgestellt werden. Netze müssen so gekennzeichnet und verankert werden, dass sie nicht verloren gehen können. Der Verlust von Netzen muss innerhalb von 24 Stunden einem Fischereiaufseher des Vereins gemeldet werden. Die Anzeige muss den Netztyp, eine Beschreibung der Markierung und einen möglichst genauen Standort enthalten. Dem Besitzer gefundener Netze, die nicht gemeldet wurden, wird eine Strafgebühr von mindestens 2.000 SEK in Rechnung gestellt.

Abschnitt 2. Wenn Eis die Seen bedeckt, gilt Folgendes:

1. Exponierte Ausrüstung muss deutlich mit Namensschildern gekennzeichnet sein. Alle Löcher müssen deutlich mit Schutt markiert sein, auch nach Beendigung des Angelns.

2. Angeln oder Eisfischen ist mit maximal 10 Geräten erlaubt.

Abschnitt 3. Beim Trolling sind maximal 10 Moves erlaubt, z.B. Wobbler, gleichzeitig pro Boot verwendet.

Abschnitt 4. Jugendliche unter 15 Jahren dürfen ohne Angelschein mit Spinnern, Pipern, Angeln und Schleppangeln mit maximal 2 Ruten pro Boot fischen. Für andere Angeln ist eine Mitgliedschaft erforderlich.

Abschnitt 5. Das Fischen mit Handgeräten gemäß diesen Regeln von Västra Bryggan in Nord-Ivön ist für die Öffentlichkeit ohne Angelschein kostenlos.

Abschnitt 6. Es darf nicht zu kommerziellen Zwecken gefischt werden.

Abschnitt 7. Angelführertätigkeiten bedürfen einer Bescheinigung, die auf Antrag vom Vorstand erteilt wird. Das Antragsformular ist auf der Website des Vereins abrufbar.

Abschnitt 7. Um die Grundlage für eine gute Bewirtschaftung der Fischbestände zu schaffen, ist jedes Mitglied verpflichtet, genaue Fangstatistiken über den Fischfang zu führen und diese jährlich fristgerecht gemäß den Angaben im Fischsumpf zu melden.

Abschnitt 8. Beim Wiedereinsetzen von Fisch muss der Fisch so behandelt werden, dass das Risiko einer Verletzung des Fisches minimiert wird. Das heißt, der Fisch wird mit nassen Händen angefasst, hochgezogen und möglichst schnell wieder freigelassen und möglichst ausgehakt im Wasser, aber wenn dies nicht möglich ist, sollten größere Fische nicht am Kopf oder Schwanz hochgehoben werden. Beim Angeln, bei dem der Fisch freigesetzt werden soll, müssen die Widerhaken an den Haken minimiert werden und die notwendigen Werkzeuge für ein sanftes Lösen müssen zur Hand sein.

§ 9. Beim Angeln mit Köderfischen muss der Fisch so schonend wie möglich behandelt werden, um unnötiges Leiden für den Fisch zu vermeiden.

Abschnitt 10. Alle zu haltenden Fische müssen sofort in Fischteiche gesetzt oder getötet werden.

Abschnitt 11. Empfehlungen

Der Fischschutzverein von Ivösjön empfiehlt, nur Hechte unter 75 cm und Zander unter 80 cm zu fangen und größere Fische wieder freizusetzen. Wenn der Fisch beschädigt ist oder Sie aus anderen Gründen einen größeren Fisch halten möchten, ist es völlig in Ordnung, ihn zu töten und zu behalten.

Der Fischereiverband von Ivösjön empfiehlt außerdem, nicht in Tiefen von mehr als 10 Metern mit Ködern zu fischen, wenn Zander gefangen und wieder ausgesetzt werden sollen.

§ 3. Aufsicht.

Aufseher, die innerhalb des Verbandswassers ernannt werden, haben ein Dienstabzeichen und eine Ernennung, die von der Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellt wird. Sie haben die Aufgabe, die Einhaltung dieser Regeln zu überwachen. Bei der Auslegung dieser Fischereivorschriften haben die Fischereiaufsichtsbehörden Auslegungspriorität. Fischereiinspektoren haben das Recht, Fanggeräte ohne Markierungen und wenn der Fischer keinen Fischereischein oder Mitgliedsausweis ausgestellt hat, zu beschlagnahmen und der Polizei zu übergeben. Darüber hinaus haben die Aufsichtsbehörden das Recht, Fische im Namen des Vereins zu beschlagnahmen. Der Betreuer wacht auch darüber, dass die Fischenden Respekt vor den Fangmethoden des anderen zeigen usw. Jedes Mitglied hat die Pflicht, unerlaubte Fischer und Verstöße gegen die Vorschriften dem Betreuer zu melden. Bei Verstoß gegen diese Regeln kann ein Mitglied durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Verstöße gegen die Vorschriften können mit einer Kontrollgebühr von bis zu 2.000 SEK geahndet werden, wenn der Fischereiinspektor die Polizei erstattet oder Anzeige erstattet.

§ 4 Befugnisse der Fischereiaufsicht

Mitglieder und Erwerber von Angelscheinen sind verpflichtet, den Fischereiaufsehern das Recht zu geben, alle Räume im Angelboot, in der Angeltasche und in anderen Stauräumen im Zusammenhang mit dem Angeln zu inspizieren.

§ 5 Ausnahmen von der Fischereiordnung

Auf Antrag eines Mitgliedes kann der Arbeitsausschuss des Vereinsvorstandes über Ausnahmen von dieser Regelung entscheiden, wenn triftige Gründe vorliegen und die Ausnahme die Ziele der geltenden Fischereiordnung nicht gefährdet.

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