Angelregeln
§1. Um im Fischereischutzgebiet Storsjön & Vätternsjöarna angeln zu dürfen, muss der Fischer im Besitz eines gültigen Angelscheins oder Angelscheins sein. Für Kinder unter 15 Jahren gilt das kostenlose Angeln.
§2 . Angelscheine und Fischereischeine sind beim Fischen mitzuführen und auf Verlangen der Polizei oder dem Fischereiinspektor vorzulegen. Zum Nachweis der Identität des Fischers muss ein gültiger Ausweis mitgebracht werden.
§3. Das Lösen eines Angelscheins berechtigt zum Angeln mit 1 Handgerät, 2 Plötzenhütten, 15 Angelruten oder 12 Standhaken. Beim Schleppangeln darf nur eine Rute pro Karte verwendet werden.
§4. Das Fischen mit Netzen und Hechtscheren ist im gesamten Fischereischutzgebiet verboten. Angelrechteinhaber dürfen mit 2 Netzen (60 Meter) in ihrem eigenen Angelgewässer fischen.
§5. Die Mindestgröße für Zander und Forelle beträgt 40 cm. Minderwertige Fische müssen tot oder lebendig zurückgegeben werden.
§6. Fänge sind auf Verlangen einer Aufsichtsperson oder der Polizei vorzuführen.
§7. Es darf nur für den eigenen Wohnbedarf gefischt werden.
§8 . Herausragendes Fanggerät muss mit dem Namen und der Telefonnummer des Fischers gekennzeichnet sein.
§9. In Darsbobäcken, in Hedströmmen zwischen dem Oberen und Unteren Vättern und 100 Meter von der Mündung des Hedströmmen im Unteren Vättern ist das Angeln das ganze Jahr über verboten. In der Zeit vom 1. September bis 31. Dezember gilt 100 m von der Mündung von Gerån und Darsbobäcken entfernt ein Angelverbot.
§10. Krebsfischen ist verboten.
§11. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Angelregeln kann dazu führen, dass der Verband eine Kontrollgebühr gem.
Verstoß gegen §§ 2–3 SEK 200
Verstoß gegen § 4 2.000 SEK pro Netz und 200 SEK pro Hechtschere
Verstoß 5 § 500 SEK pro minderwertigem Fisch
Verstoß 6–8 § 200 SEK
Verstoß 9–10 § 2.000 SEK