Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Storsjön, Vätternsjöarna, Hedströmmen (350 kr/Stück)

 Kalenderjahr, gültig bis 31. Dezember.
ID: 3901

Årskort - Familj / Storsjöns & Vätternsjöarnas FVOF (Skinnskatteberg)

Ausgestellt von Storsjöns & Vätternsjöarnas FVOF (Skinnskatteberg) in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig bis zum Ende des Jahres, 31. Dezember um 23:59 Uhr   
Preis: 350 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:
 Gehen! (2024-04-18 23:15)
 (Das heutige Datum: 18 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Angelregeln

§1. Um im Fischereischutzgebiet Storsjön & Vätternsjöarna angeln zu dürfen, muss der Fischer im Besitz eines gültigen Angelscheins oder Angelscheins sein. Für Kinder unter 15 Jahren gilt das kostenlose Angeln.

§2 . Angelscheine und Fischereischeine sind beim Fischen mitzuführen und auf Verlangen der Polizei oder dem Fischereiinspektor vorzulegen. Zum Nachweis der Identität des Fischers muss ein gültiger Ausweis mitgebracht werden.

§3. Das Lösen eines Angelscheins berechtigt zum Angeln mit 1 Handgerät, 2 Plötzenhütten, 15 Angelruten oder 12 Standhaken. Beim Schleppangeln darf nur eine Rute pro Karte verwendet werden.

§4. Das Fischen mit Netzen und Hechtscheren ist im gesamten Fischereischutzgebiet verboten. Angelrechteinhaber dürfen mit 2 Netzen (60 Meter) in ihrem eigenen Angelgewässer fischen.

§5. Die Mindestgröße für Zander und Forelle beträgt 40 cm. Minderwertige Fische müssen tot oder lebendig zurückgegeben werden.

§6. Fänge sind auf Verlangen einer Aufsichtsperson oder der Polizei vorzuführen.

§7. Es darf nur für den eigenen Wohnbedarf gefischt werden.

§8 . Herausragendes Fanggerät muss mit dem Namen und der Telefonnummer des Fischers gekennzeichnet sein.

§9. In Darsbobäcken, in Hedströmmen zwischen dem Oberen und Unteren Vättern und 100 Meter von der Mündung des Hedströmmen im Unteren Vättern ist das Angeln das ganze Jahr über verboten. In der Zeit vom 1. September bis 31. Dezember gilt 100 m von der Mündung von Gerån und Darsbobäcken entfernt ein Angelverbot.

§10. Krebsfischen ist verboten.

§11. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Angelregeln kann dazu führen, dass der Verband eine Kontrollgebühr gem.

Verstoß gegen §§ 2–3 SEK 200

Verstoß gegen § 4 2.000 SEK pro Netz und 200 SEK pro Hechtschere

Verstoß 5 § 500 SEK pro minderwertigem Fisch

Verstoß 6–8 § 200 SEK

Verstoß 9–10 § 2.000 SEK

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