Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Arbrås FVF Lillsjön, Stugsjön, Ljusnan mm (100 kr/Stück)

ID: 392

Dygnskort Lillsjön+Stugsjön (ej premiärkort) / Arbrå FVF

Ausgestellt von Arbrå FVF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 24 stunden   
Preis: 100 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 19 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Gültig ab 01.01.2020 auf Grundlage der Beschlüsse der Jahreshauptversammlung 2019 des Vereins.

ALLGEMEINE REGELN
Gilt für alle Gewässer, sofern nicht anders angegeben.

Der Angelschein ist personengebunden und muss bei allen Angelaktivitäten mitgenommen werden.

Jugendliche bis einschließlich 16 Jahre fischen kostenlos, auch ohne Erziehungsberechtigte.

In allen Gewässern darf nur mit „Handgerät“ geangelt werden.
(Klarstellung: Es ist daher im Arbrå FVF nicht gestattet, z. B. mit Netzen oder Ködern zu fischen.)

Angeln mit Anglern erlaubt, max. 15 pro Person.

Fanglimit in allen Gewässern von insgesamt 3 Fischen pro Tag und Person, bezieht sich auf Forelle, Forelle, Regenbogen und Zander.

Die Vermarktung von Fisch, der im Fischereimanagementgebiet von Arbrå-Undersvik gefangen wurde, ist verboten. Ausnahmen für Köderfische.

Es ist verboten, Köderfische aus dem Flästasjön-See zu transportieren. Das bedeutet, dass in Flästasjön gefangene Köderfische nur in Flästasjön verwendet werden dürfen.

Das Angelverbot in fließenden Gewässern zwischen dem 1. September und dem 31. Dezember gilt in Ljusnan nicht.

Jeder, der im Arbrå FVF fischt, ist dafür verantwortlich, sich über die geltenden Angelregeln zu informieren und diese zu befolgen.

Beachten Sie die örtlichen Vorschriften, die an jedem Gewässer ausgeschildert sind.
(Klarstellung; Dies kann auch auf der Website oder über soziale Medien erfolgen).

Das Angeln erfolgt auf eigenes Risiko.

Eine Befreiung von der geltenden Fischereiordnung kann beim Vorstand beantragt werden.


SETZEN UND NEHMEN
Lillsjön und Stugsjön.

Mindestgröße für Forellen 35 cm und Saiblinge 25 cm.

Das Angeln darf mit maximal 2 Ruten/Person erfolgen.

Angelausrüstung darf niemals unbeaufsichtigt im Wasser gelassen werden.
(Klarstellung: Es ist daher NICHT gestattet, zu angeln, während Sie selbst im Wohnwagen sitzen. Es ist auch NICHT gestattet, einen Steg/Angelplatz zu belegen, wenn Sie nicht angeln.)

Das Angeln von Booten oder anderen schwimmenden Geräten aus ist verboten.

Posenfischen darf nur mit einer Fliegenrute betrieben werden.

Angelverbot in Stugsjön vom 1.10. bis zur Winterpremiere sowie vom Aufbrechen des Eises bis zur Sommerpremiere.

Angelverbot in Lillsjön vom 1.11. bis zur Winterpremiere sowie ab Eisbruch bis zur Sommerpremiere.

Ab der Premiere und der gesamten Folgewoche ist das Angeln nur noch mit einer „Tageskarte inkl.“ gestattet. P&T“

ARBRÅSEEN
Bitte beachten Sie, dass ab 2019 im FVO von Arbrå-Undersvik andere Regeln gelten.
Die angegebenen Regeln gelten im Gebiet von Arbrå FVF. Für andere Bereiche gelten andere Regeln

Maximale Zandergröße 70 cm (alle Zander über 70 cm müssen unbedingt wieder freigelassen werden)

Mindestgröße der in Orsjön/Kyrksjön gefangenen Forellen 50 cm (alle Forellen unter 50 cm müssen bedingungslos freigelassen werden)

Verbot des Forellenangelns vom 16.9. bis 24.12. in fließenden Gewässern (Nebenflüssen) und 200 m vor der Mündung des Nebenflusses in Ljusnan.

Trolling-Angeln ist mit maximal 6 Ruten erlaubt

GALVAN
Von der Mündung des Galvsjön bis zur Mündung des Kammdamms,
gemeinsame Route mit Bollnäs FVF.

Das Angeln darf nur mit Fliege oder Spinner erfolgen.

Angeln ist nur in der Zeit vom 1. Juni bis 31. August gestattet

Fanglimit 1 Fisch/Tag und Person.

Mindestgröße: Forelle 35 cm, Äsche 30 cm.

Zum Angeln ist in Arbrå FVF oder Bollnäs FVF ein Angelschein erforderlich.

KRABBENFISCHEN (neue Regeln ab 28. Juli 2023)
In allen Gewässern innerhalb der Arbrå FVF

- Totales Fangverbot für Flusskrebse innerhalb des Arbrå FVF (gilt sowohl für Flusskrebse als auch für Signalkrebse).

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