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Ein Verband der Fischereischutzgebiete kann einem Fischer, der in dem Gebiet fischen darf, aber gegen die eigenen Fischereivorschriften des Verbandes verstößt, eine Inspektionsgebühr berechnen. Die Gebühr wurde 2011 eingeführt, als das Gesetz (1981: 533) über Fischereischutzgebiete, abgekürzt LOFO, modernisiert wurde (SFS 2010: 1874).
Die Kontrollgebühr ist ein neues Instrument, um die Vorschriften zum Schutz der Fischerei und eine angemessene Bewirtschaftung aufrechtzuerhalten. LOFO wurde 1981 gegründet und bietet besondere Möglichkeiten und Befugnisse für die Bewirtschaftung von Fischereien, die in anderen Rechtsvorschriften nicht vorhanden sind. Ziel des Gesetzes ist es, die Verwaltung zu koordinieren und die gemeinsamen Interessen der Inhaber von Fischereirechten zu wahren.