Der Angelschein gilt zum Beispiel für das Sportfischen mit Handgerät. Wurf- und Angelrute, gemeinsame Bewegungen und Winterangeln mit Noppen und maximal 10 Engeln.
Der Angelschein ist personengebunden und muss auf Verlangen mitgeführt und vorgelegt werden.
Krebsangeln nur für Inhaber von Angelrechten.