Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Rickleå Nedre (100 kr/Stück)
Angelverbot vom 15. September bis 31. Oktober.
Bestimmungen & Bedingungen Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.
Regeln
Zum Angeln ist ein gültiger Angelschein erforderlich.
Der Angelschein ist personengebunden und muss auf Verlangen vorgelegt werden.
Mindestgröße: Lachs und Forelle 50 cm, Äsche 40 cm.
(Neu) Maximale Hechtgröße: 75 cm (größere Hechte müssen erneut freigelassen werden)
Fische unterhalb der Mindestgröße müssen vorsichtig ausgehängt und wieder freigelassen werden.
Pro Fischer und Tag dürfen eine Äsche, ein Lachs und eine Forelle getötet werden.
Es muss Rotationsfischerei betrieben werden.
Das Angeln von Krebsen ist nicht gestattet.
Håv-Angeln ist nicht gestattet.
Während der Aufbewahrungszeit gefangene Fische, falsch geangelte Fische oder Fische unter der Mindestgröße müssen bedingungslos zurückgegeben werden. Dies gilt auch, wenn der Fisch als beschädigt gilt.
Mal
Angelpremiere: 1. Mai
Fangzeitraum: 1.5. – 30.11
Aussetzung / Angelverbot vom 15.9. – 30.10
Lachs ist vom 19.6. bis 14.9. erlaubt.
Äschen erlaubt vom 1.6. – 30.11. Zu allen anderen Zeiten ist das Angeln verboten.