Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Norsälven, Åsfjorden (400 kr/Stück)

ID: 4537

Jahres-Lizenz / Nedre Norsälvens FVOF

Ausgestellt von Nedre Norsälvens FVOF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig bis zum Ende des Jahres, 31. Dezember um 23:59 Uhr   
Preis: 400 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:
 Gehen! (2024-04-25 16:59)
 (Das heutige Datum: 25 Apr 2024)
Handy-Nummer:
Wenn Sie nicht selbst ein Handy haben, geben Sie Ihre Privatnummer 
Vor- und Nachname:
Strasse und Hausnummer:
PLZ:
Stadt:
Land:
Email
SMS Nachricht?
 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Allgemein

AUFMERKSAMKEIT! Während der Friedenszeit vom 15. September bis 31. Dezember ist in Norsälven das Angeln auf Lachs und Forelle verboten.

Alle Formen des Jerk-Angelns sind gesetzlich verboten!

Das Angeln im Fischereigebiet ohne Angelschein oder unter Verstoß gegen die geltende Fischereigesetzgebung führt zu einer Anzeige bei der Polizei gemäß §37 des Fischereigesetzes.
Jeder, der angelt, muss die aktuellen Fischereivorschriften berücksichtigen. Bei Verstößen gegen die örtlichen Fischereivorschriften wird von den beauftragten Fischereiinspektoren eine Kontrollgebühr von 1.000 SEK erhoben. Der FVOf Unterer Norsälven kann die Angelvorschriften bei Bedarf während der Saison ändern.
Wir bitten Bootsfischer im Fischereischutzgebiet, die Geschwindigkeitsbegrenzung in Norsälven auf 5 Knoten zu respektieren.

Von der Brücke beim Kraftwerk Edsvalla aus ist das Angeln verboten.


Fischereivorschriften im FVO Unterer Norsälven

Zum Angeln sind ein gültiger Angelschein und ein Ausweisdokument erforderlich. Der Angelschein ist personengebunden und nicht übertragbar. Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre fischen kostenlos, müssen beim Angeln jedoch andere Fischereivorschriften beachten.

Innerhalb des Fischereimanagementgebietes gilt eine Ausrüstungsbeschränkung von maximal 2 Handwerkzeugen pro Person (Angelrute, Wurfrute, Fliegenrute oder Pimpelrute).

Falsch gehakte Fische, Fische, die geschützt sind oder außerhalb der geltenden Höchst- oder Mindestmaße liegen, müssen tot oder lebendig bedingungslos wieder freigelassen werden.

Beim Angeln mit der Tubenfliege sind nur Einzelhaken erlaubt, um das Risiko von Hakenfehlern zu verringern.

Trolling/Schlepperrudern (Angeln, bei dem der Köder hinter einem Boot hergezogen wird) ist erlaubt, jedoch mit maximal einer Rute pro Fischer. Bitte respektieren Sie beim Angeln die Fischer an Land.

Fanggrenzen

Die Mindestgröße für Lachs/Forelle beträgt 60 cm.

Es dürfen maximal 2 zugelassene Lachse/Forellen pro Tag und Angler gefangen werden.

Lachs/Forelle mit Fettflosse, also Wildlachs/Forelle, muss bedingungslos freigelassen werden.

Es dürfen Laiche zwischen 50 und 70 cm gehalten werden. Geht die Messung außerhalb dieses Intervalls, muss unbedingt erneut belichtet werden.

Es dürfen maximal 3 zugelassene Zander pro Tag und Angler gefangen werden.

Fischer, die ihre Fangquote erreicht haben, müssen ihre Fischerei einstellen.

Hechte über 100 cm müssen unbedingt wieder freigelassen werden.

Aale und Espen sind das ganze Jahr über geschützt. Aal- und Rapfenfänge müssen bedingungslos wieder freigegeben werden.

Um die Kontrolle durch die Fischereiaufsicht zu erleichtern, müssen gefangene Fische in direktem Zusammenhang mit der fischenden Person gelagert werden.


Gehen Sie bei der Wiederansiedlung von Fischen so sanft wie möglich mit den Fischen um. Befeuchten Sie die Hände, bevor Sie Fisch anfassen. Haken Sie den Fisch nach Möglichkeit direkt im Wasser aus, alternativ auf einer weichen, feuchten Oberfläche.

 Ihr Warenkorb ist leer.