Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Bysjön, Saxen, Noren m fl vatten (300 kr/Stück)

 Ortskarten können von allen Einwohnern des Fischereischutzgebietes eingelöst werden.
ID: 4738

Årskort - Ortsbo / Sunnansjö FVOF

Ausgestellt von Sunnansjö FVOF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig bis zum Ende des Jahres, 31. Dezember um 23:59 Uhr   
Preis: 300 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:
 Gehen! (2024-04-18 14:59)
 (Das heutige Datum: 18 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Beschlossen von der Jahreshauptversammlung des Vereins. In den anwendbaren Teilen gilt das Fischereigesetz.

  1. Um im Fischereimanagementgebiet von Sunnansjö fischen zu dürfen, muss der Fischer im Besitz eines gültigen Angelscheins oder Angelscheins sein. Fischereischein und Fischereischein sind beim Angeln mitzuführen und auf Verlangen der Polizei oder Fischereiaufsicht vorzuzeigen. Angeln darf in allen Gewässern innerhalb des Fischereimanagementgebiets von Sunnansjö, mit Ausnahme von Hamptjärn, wo eine spezielle Angelerlaubnis gilt.
  2. Angelrechtszertifikate können nur von Angelrechtsinhabern eingelöst werden, die in der Fischereirechteliste für das Fischereimanagementgebiet aufgeführt sind und beabsichtigen, innerhalb des Gebiets zu fischen.
  3. Die Öffentlichkeit darf nach Erhalt einer Angellizenz fischen. City Cards können von allen Personen eingelöst werden, die im Fischereimanagementgebiet wohnen.
  4. Fischereischein und Fischereischein gelten auch für mitreisende Kinder bis 15 Jahre.
  5. Angelscheine und Angelscheine müssen während des gesamten Angelns mitgeführt werden und müssen, um gültig zu sein, den Namen des Inhabers in dauerhafter Schrift tragen.
  6. Angeln zum Verkauf ist verboten.
  7. Fische oder Krustentiere, die als Köder verwendet werden, müssen in Sunnansjö fvof gefangen werden, um die Ausbreitung von Fischkrankheiten zu verhindern.
  8. Um Krebse fischen zu können, muss der Fischer neben einem festen Fischereischein oder einer Ortskarte auch eine feste Krebskarte besitzen.
  9. Das Krebsfischen darf nur zu Zeiten stattfinden, die vom Vorstand des Fischereimanagementverbandes festgelegt werden.
  10. Krebsfischen darf mit maximal zehn (10) Netzen oder Käfigen durchgeführt werden.
  11. Die Mindestgröße für Flusskrebse beträgt zehn (10) Zentimeter.
  12. Alle, die das Recht haben, lokale Karten oder Fischereischeine innerhalb des Sunnansjö FVOF einzulösen, können mit Netzen, Mjärd, Russisch, Angel- und Handgerät (außer Hamptjärn) fischen. Anzahl Tackle: Handgerät 2, Angeldorn 15, Schlepp-/Schleppleine 8 Ruten, Schwimmhaken 10, Morthütte 2, Netz 3 und Russe 2.
  13. Netze und andere externe Fanggeräte müssen mit Name und Adresse oder Telefonnummer gekennzeichnet sein. Angelgeräte im Freien müssen mindestens einmal täglich getüncht werden.
  14. Nur gültig in Hemptjärn. Max. 3 Fische pro Karte und Tag und max. 1 Rute pro Karte.
  15. Kontrollgebühr. Bei Verstößen gegen die vom Verein festgelegten Fischereiregeln wird eine Kontrollgebühr gemäß Gesetz (1981:533) über Fischereischutzgebiete §§ 31-38 erhoben.

Prüfgebühren werden wie folgt erhoben:

Verstöße gegen die Fischerei gemäß Abschnitt 10-12, erster Verstoß SEK 200, zweiter Verstoß SEK 400 und dritter Verstoß SEK 800

Verstöße gegen die Fischerei gemäß Abschnitt 13-14, erster Verstoß SEK 400, zweiter Verstoß SEK 800 und dritter Verstoß SEK 1.600

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