Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Roxen (55 kr/Stück)

 Für Jugendliche bis einschließlich 16 Jahren.
ID: 4889

Dagkort Ungdom / Roxens FVOF

Ausgestellt von Roxens FVOF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig bis zum Ende des aktuellen Tages (um 23:59)   
Preis: 55 kr (SEK, inkl. 25% MwSt.)
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 (Das heutige Datum: 18 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen

Angelregeln in Roxen (Version 26.08.2023)

Angeln ohne gültigen Angelschein ist illegal und stellt einen Verstoß gegen das Fischereigesetz (1993:787) dar. Beauftragte Fischereiinspektoren haben das Recht, die gesamte verwendete Ausrüstung zu beschlagnahmen, und das Angeln ohne Lizenz kann zu einer Anzeige bei der Polizei führen. Im Falle eines Verstoßes gegen die Fischereivorschriften wird gemäß dem Gesetz (1981:533) über Fischereischutzgebiete eine Kontrollgebühr von 800 SEK erhoben.

Die Roxen Fishing Card ist eine Familienkarte und eine Trolling Card gültig für Eltern mit eigenen Kindern.

Regeln rund um den Begriff „Familienkarte“

  • Familienkarten gelten für maximal zwei Erwachsene mit eigenen Kindern. Maximal drei eigene Kinder pro Familienkarte. Als Kind gilt auch, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Familienkarten gelten nur für Familienangehörige, die zu Hause wohnen und unter derselben Wohnadresse wohnen. Eine Familie besteht aus zusammenlebenden Ehegatten oder zusammenlebenden Paaren oder zusammenlebenden Personen, die ihre Beziehung angemeldet haben, und aus ihren Kindern, entweder eines Elternteils mit ihren Kindern. Zur Familie gehören auch verheiratete und nichtehelich lebende Paare ohne Kinder sowie Personen, die ihre Beziehung eingetragen haben und keine Kinder haben.
  • Das Angeln als Familie mit einem Angelschein gilt nur in Anwesenheit des Angelscheininhabers. Beispiel: In der Praxis bedeutet dies, dass Kinder nur dann frei angeln dürfen, wenn sie von einem Elternteil begleitet werden, der über einen gültigen Angelschein verfügt.

Angelgebiet

  • Sportfischen ist innerhalb der Grenzen des Fischereimanagementgebietes nur mit einem gültigen Angelschein gestattet.
  • Für Roxen ist das Angeln in einem Teil des Motala-Baches in der Nähe von Ljungsbro inbegriffen, von der Mündung des Roxen bis zum ersten Kraftwerk. Die Grenzen finden Sie auf der Karte unter www.roxen.nu
  • Bitte beachten Sie, dass das Angeln im Hafengebiet von Kungsbro verboten ist, siehe Karte.

Andere Regeln

  • Angelscheine sind personengebunden und dürfen nicht übertragen werden. Ein Ausweis muss mitgeführt und auf Verlangen vorgelegt werden.
  • Gefangene Fische sind nur für den Eigenbedarf bestimmt und müssen getötet werden, andere Fische müssen wieder freigelassen werden.
  • Folgende Fanggeräte und Angelmethoden sind erlaubt: Wurfrute, Angelrute, Fliegenrute, Pimpelrute, Eisrute (Angelrute) und Schleppangeln.
  • Es ist nur erlaubt, eine (1) Angelrute pro Karte und Person zu verwenden, außer beim Schleppangeln, wo vier (4) Angelschnüre pro Karte und insgesamt maximal 6 Angelschnüre pro Boot erlaubt sind. Beim Angeln mit Eis ist die Verwendung von vier (4) Angelgeräten gestattet.
  • Beim Handangeln und Schleppangeln sowie beim Eisfischen und Angeln dürfen nur zwei (2) Hechte pro Fischer und Tag gehalten werden, diese müssen zwischen 40 und 90 cm groß sein. Andere gefangene Hechte müssen zurückgegeben werden (Catch & Release)
  • Alle gefangenen Gänschen müssen wieder freigelassen werden (Catch & Release), mit Ausnahme der Tiere mit einem Gewicht von 6 kg oder mehr, die behalten werden müssen und nicht wieder freigelassen werden dürfen.
  • Für die Ausrichtung von Angelwettbewerben oder anderen Formen des organisierten Fischfangs ist eine Sondergenehmigung des jeweiligen Lebensmittel- und Veterinäramtes erforderlich. (Siehe Kontaktdaten unter www.roxen.nu)
  • Verbotsregeln
  • Das ganze Jahr über ist jegliche gezielte Freizeitfischerei auf Rapfen, Vimma und Aal verboten. Alle gefangenen Fische müssen sofort wieder ins Wasser entlassen werden.
  • Von Anglern in Roxen (einschließlich eines Teils von Motala Ström) oder in Nedre Svartån gefangene Fische dürfen nicht als lebende Köderfische in anderen Gewässersystemen verwendet werden.
  • Das Angeln ist in allen Jachthäfen, Bootsanlegestellen und Badegebieten das ganze Jahr über und im Umkreis von 150 Metern um hervorragende Angelgeräte verboten.
  • Die Verwendung folgender Ausrüstung ist für Angler verboten: Kescher, Fischernetze, Wurfkescher, Hechtscheren, Rotaugenhütten, Käfige sowie das Ruckfischen oder das Anhaken der Fische mit spitzer Ausrüstung.
  • Von für den Fahrzeugverkehr freigegebenen Brücken und in der Nähe von Wasserkraftwerken ist das Angeln nicht gestattet.
  • Trolling und Trolling sind in allen Nebenflüssen des Roxen und im Svartån verboten

 

DIE REGELN WERDEN DURCH AUFSICHTER UND SICHERHEITSUNTERNEHMEN ÜBERWACHT

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