Die Regeln für das Leasing von Freizeitfischereien lauten wie folgt:
Der Angelschein ist personengebunden, gilt aber auch für den mitreisenden Ehegatten / Lebenspartner / Lebensgefährten und berechtigt zum Eigenfischen mit Handgerät, jedoch mit maximal einer Rute bzw vom Boot).
In anderen Fällen gilt daher nur eine Rute oder ein Hol pro Angelschein.
Kinder unter 15 Jahren fischen frei mit Handgerät nach den gleichen Vorschriften.
Angelscheine und -ausweise sind beim Angeln immer mitzuführen und auf Verlangen des Fischereiaufsichtsbeamten, des Fischereirechtsinhabers oder anderer Fischereibetriebe vorzuzeigen.
Wenn mehr Ruten pro Fischer verwendet werden sollen, müssen zusätzliche Angelscheine ausgestellt werden.
Die Karte berechtigt nicht zum Krebsfischen.
Die Mindestgröße für Zander beträgt 50 cm, maximal drei Zander pro Tag und Angelscheine können einbehalten werden. Überschüssiger oder zu geringer Zander muss immer sofort wieder ausgesetzt werden.
In der Zeit vom 1.8. - 15.9. ist das Angeln nachts zwischen 20.00 und 08.00 Uhr nicht erlaubt.