Geltende Regeln für Handfanggeräte in dem Fischereimanagementgebiet, in dem gefischt wird, müssen befolgt werden.
Der Inhaber einer Fischereikarte ist verpflichtet, sich über die geltenden Fischereibestimmungen in dem Fischereischutzgebiet, in dem gefischt wird, zu informieren.
Der Angelschein ist personengebunden.
Ein gültiger Ausweis muss die Identität des Inhabers auf Verlangen des Fischereiinspektors/Fischereirechtsinhabers nachweisen können.
Der Angelschein gilt nur für junge Menschen, die in der Gemeinde Forshaga leben.
Der Angelschein gilt auch für vertriebene junge Menschen, deren Eltern noch in der Gemeinde Forshaga leben.
Im Falle eines Verstoßes gegen geltende Fischereivorschriften kann die Fischereilizenz vom Fischereiverwaltungsbezirk Forshaga entzogen werden.
Fangmeldung obligatorisch (an ifiske.se einzureichen)