Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Hyns FVOF (500 kr/Stück)

 Fiskekort gäller för Södra Hyn, Acksjön, Sörtjärn, Abborrtjärn, Norra Hyn och åarna vid Hynsjöarna. Fiske i Norra Hyn är utom för fiskerättsägare förbjudet under perioden april - oktober. Allt fiske skall ske med hänsyn till boende, djurliv etc. Fiskekort gäller för ett handredskap (metspö, sänkhåv, trollingspö, kastspö och liknande).
ID: 5100

Jahres-Lizenz / Hyns FVOF

Ausgestellt von Hyns FVOF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 365 Tagen   
Preis: 500 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 19 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Angelregeln für Hynsjöarnas FVOF 2022

Die Fischer Alle Fischer müssen im Besitz eines Fischereischeins oder Angelscheins sein (auch Inhaber von Fischereirechten). Karten / Bescheinigungen müssen vorhanden sein und auf Verlangen Fischereiinspektoren oder Inhabern von Fangrechten vorgelegt werden.

Bedingungen für Inhaber von Fischereirechten Inhaber von Fischereirechten mit Familienfischen kostenlos auf Fischereizertifikaten. Freies Angeln mit Handgeräten ist im gesamten Gebiet zu den gleichen Bedingungen wie für Angelscheine möglich. In den Gewässern der Parzelle darf mit beweglichem Fanggerät gefischt werden. Es dürfen maximal fünf Moving Tools (Netz, Netz, Russisch etc.) gleichzeitig verwendet werden. Es dürfen maximal 50 m Netz verwendet werden.

Bewegliche Fanggeräte Das Fischen mit beweglichen Fanggeräten (Netze, russische usw.) ist im Kanal zwischen Norra und Södra Hyn und 50 Meter außerhalb der Mündung in Södra Hyn verboten. Die Werkzeuge müssen deutlich mit Name und Telefonnummer gekennzeichnet sein.

Jugendliche Jugendliche bis 15 Jahre können im Revier frei mit Handgerät fischen. Geltende Regeln sind einzuhalten.

Die Jahreskarte ist ab Kaufdatum ein Jahr gültig.

Tageskarten gelten für den angegebenen Kalendertag

Wochenkarte ist gültig für 7 Kalendertage mit Startdatum

Die Trolling-Karte ist an einem bestimmten Tag oder 7 Tagen gültig und berechtigt zum Fischen mit vier Trolling-Ruten

Der Wettbewerb gilt für Vereine o.ä. und eine unbegrenzte Teilnehmerzahl für maximal fünf Stunden. Nur Angelrute, Wurfrute oder Pickel.

Schutzzeit für Zander Das Fischen auf Zander ist in der Zeit vom 15. Mai bis 15. Juni nicht gestattet. Gilt für Handwerkzeuge und bewegliche Werkzeuge.

Maximalmaße für Hecht. Hechte über 100 cm müssen vorsichtig wieder freigesetzt werden. Gilt für das gesamte Gebiet.

Mindest- und Höchstmaße für Zander Zander unter 45 cm und über 65 cm dürfen nicht behalten werden, sondern müssen vorsichtig wieder ausgesetzt werden. Pro Tag darf maximal 1 (ein) Zander von 45-65 cm und ein Angelschein mitgenommen werden.

Graskarpfen Alle gefangenen Graskarpfen müssen zurückgesetzt werden.

Krebsfang Jeglicher Krebsfang ist laut aktuellem Aktionsplan komplett verboten

Angelscheine gelten für Södra Hyn, Acksjön, Sörtjärn, Abborrtjärn, Norra Hyn und die Flüsse bei Hynsjöarna bis Ängebäck. Das Angeln in Norra Hyn ist von April bis Oktober mit Ausnahme von Inhabern von Angelrechten verboten. Jegliches Angeln muss in Bezug auf Gehäuse, Wildtiere usw. erfolgen. Angellizenzen gelten für ein Handgerät (Angelrute, Senkblei, Schlepprute, Wurfrute und dergleichen).

Bootsangeln Angeln von einem verankerten oder beweglichen Boot aus ist erlaubt.

Kontrollgebühr Im Falle eines Verstoßes gegen die Fischereiregeln von Hynsjöarnas fvof wird eine Kontrollgebühr von 500 SEK gezahlt. Beim Fischen ohne gültigen Fischereischein wird eine Anzeige bei der Polizei erstattet.

Änderung der Regeln Während der Saison kann der Vorstand des Fischereischutzgebietsverbandes Hynsjöarna die Angelregeln bei Bedarf ändern.

Ab dem 22.04.01 gilt die Regelung wie oben. Inhaber älterer Jahreskarten können bis zum Ablauf der Kartengültigkeit zu den Bedingungen fischen, zu denen sie erworben wurden.

Über Ausnahmen von Regelungen im Einzelfall entscheidet der Vorsitzende, im Zweifelsfall nach Rücksprache mit dem Vorstand. Ausnahmen von einzelnen Regelungen können dem Vorstand und/oder Vorsitzenden der Versuchsfischerei oder anderen Maßnahmen, die dem Fischereischutzgebiet zugute kommen, gewährt werden.

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