Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Norra Gullabo (150 kr/Stück)

 Zusätzliche Kinder. Maximal 1 Regenbogen
ID: 5193

Tageskarte / Norra Gullabo Jakt & Fiske

Ausgestellt von Norra Gullabo Jakt & Fiske in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig bis zum Ende des aktuellen Tages (um 23:59)   
Preis: 150 kr (SEK, inkl. 25% MwSt.)
Wählen Sie ein Startdatum:

 Kann nicht für den Zeitraum von gekauft werden 23 apr durch 23 apr
 (Das heutige Datum: 16 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

ALLGEMEIN
1. Angelerlaubnis: Persönliche Erlaubnis zum Angeln gemäß den geltenden Vorschriften, erhältlich durch Einlösen eines Angelscheins über iFiske.
Es ist verboten, mit dem Angeln zu beginnen, bevor der Angelschein bezahlt wurde. Wird jemand ohne gültigen Angelschein angetroffen, kann eine Kontrollgebühr von 700 SEK erhoben werden.
Der Angelschein muss beim Angeln mitgeführt werden und auf Verlangen dem Sicherheits- oder Aufsichtspersonal vorgelegt werden.
Bei starken Eis- oder Schneeverhältnissen kann die Fischerei eingestellt werden. In diesem Fall wird dies über iFiske und auf Facebook bekannt gegeben.
2. Angelmethoden: Traditionelles Spinn- und Fliegenfischen ist erlaubt, auch das Angeln mit geknoteter Schnur.
3. Boote und Schwimmringe: Die Verwendung eines Bootes oder Schwimmrings ist beim Angeln im Gebiet nicht gestattet.
4. Fangregistrierung: Über iFiske gemeldet.
5. Fischputzen: Nur an Putztischen gestattet. Der Reiniger wird im dafür vorgesehenen Behälter entsorgt. Es darf kein Fischputzer ins Wasser oder in die umliegende Natur geworfen werden.
6. Feuer: Nur am ausgewiesenen Grillplatz erlaubt.
7. Littering verboten

Angelregeln.
8. Jerk Fishing, Maischen und Überschwemmen von Fischen ist verboten.
9. Regeln für den Betrieb des Fliegenfischens: Beim Fliegenfischen handelt es sich ausschließlich um das Angeln mit einer herkömmlichen Fliegenrute, Fliegenrolle, Fliegenschnur, Fliegenhaken und Fliege. Jeglicher Einsatz von Ködern an den Fliegen ist verboten, z.B. Powerbait, Garnelen, Würmer, Maden und dergleichen. Es darf jeweils nur mit einer Rute gefischt werden. Waten ist nicht erlaubt.
10. Regeln für die Durchführung des Spinnfischens: Hier werden Spinn- und Angelgeräte verwendet. Als Köder werden Spinner, Spoonpulls, Wobbler, Jigs oder sogenannte Spinnfliegen verwendet. Es darf jeweils nur mit einer Rute gefischt werden. Waten ist nicht erlaubt.
11. Absichtlich oder unabsichtlich falsch gehakte Fische, die an anderen Stellen als dem Maul oder der Kehle hängen bleiben, müssen mit größter Sorgfalt ausgehakt und sofort wieder freigelassen werden. Fische, die so stark fehlgehakt wurden, dass sie eindeutig sterben werden, müssen eingeschläfert werden.
12. Zulässige Fangquote: 2 Regenbögen pro Angelschein. Für zusätzliche Kinderlizenzen gilt 1 Regenbogen pro Angellizenz. Nach Ausschöpfung der Quote ist die Angellizenz aufgebraucht und der Fischfang muss sofort eingestellt werden! AUFMERKSAMKEIT! Alle Forellen müssen mit größter Vorsicht wieder eingeführt werden!
13. Regeländerungen: Während der laufenden Saison können Änderungen oder Ergänzungen der Regeln vorgenommen werden. In diesem Fall werden diese auf iFiske, Facebook und am Schwarzen Brett veröffentlicht. Es liegt an Ihnen als Fischer, sich über die aktuellen Vorschriften für die Durchführung des Fischfangs auf dem Laufenden zu halten.

REGELVERLETZUNG UND HÖHERE GEWALT
14. Verstöße gegen die Regeln und höhere Gewalt: Jeder, der gegen die geltenden Regeln verstößt oder sich anderweitig störend verhält, kann vom weiteren Angeln in den Jagd- und Fischereigewässern von Norra Gullabo ausgeschlossen werden. Ein Verstoß gegen die Vorschriften, der zum Entzug der Angellizenz führt, berechtigt nicht zur vollständigen oder teilweisen Rückerstattung der gezahlten Gebühr. Gleiches gilt bei höherer Gewalt, z. B. Eis- oder Schneehindernissen.

Verstöße gegen die geltenden Regeln werden der Polizei gemeldet. Auch Littering gilt als Verstoß gegen die Regeln.

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