Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Forstjärn, Rönnösjön, Storån, Yttre Oldsjön, Långsån till Långsåfallet. (250 kr/Stück)

ID: 5364

Jahres-Lizenz / Rönnöfors-Oldens FVOF

Ausgestellt von Rönnöfors-Oldens FVOF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig bis zum Ende des Jahres, 31. Dezember um 23:59 Uhr   
Preis: 250 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:
 Gehen! (2024-04-19 12:45)
 (Das heutige Datum: 19 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Der Angelschein berechtigt zum Sportfischen im Rönnöström bis 100 m flussaufwärts des Damms bei Landösjön, Rönnösjön, Forstjärn, Storån, Yttre Oldsjön, Långsån bis Långsåfallet und Fisklösån bis zur Rentierweidegrenze.

Die Jahreskarte gilt auch als Familienkarte. „Familienkarten gelten für maximal zwei (2) Erwachsene mit eigenen Kindern.

Als Kind gilt auch, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Familienkarten gelten nur für Familienangehörige, die zu Hause wohnen und unter derselben Wohnadresse wohnen.

Eine Familie besteht aus zusammenlebenden Ehegatten oder zusammenlebenden Paaren oder zusammenlebenden Personen, die ihre Beziehung angemeldet haben, und aus ihren Kindern, entweder eines Elternteils mit ihren Kindern.

Zur Familie zählen auch verheiratete und nichtehelich lebende Paare ohne Kinder sowie Personen, die ihre Beziehung eingetragen haben und keine Kinder haben.

1. Sportangelausrüstung mit maximal 3 Haken.
Folgende Angelausrüstung ist erlaubt: Fliegenrute, Spinn- und Rollenrute, Schleppleine und Pimpelrute. Es darf jeweils nur ein Angelgerät verwendet werden.
Andere Fanggeräte oder Fangmethoden dürfen nicht verwendet werden.

2. Der Angelschein ist personengebunden. Es muss beim Angeln mitgeführt und auf Verlangen der Polizei, dem Fischereiinspektor oder dem Fischereirechteinhaber vorgelegt werden.

3. Familienermäßigung: Kinder unter 16 Jahren angeln kostenlos, jedoch nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, der über einen gültigen Angelschein verfügt.

4. Mindestgröße des gefangenen Fisches: Edelfisch 25 cm. Gefangene Fische unter der Mindestgröße werden mit angefeuchteten Händen vorsichtig vom Haken gelöst und vorsichtig ins Wasser zurückgesetzt.

5. Angelverbot: In der Zeit vom 1.9. bis 31.10. gilt ein Angelverbot in Fließgewässern sowie in Seen im Umkreis von 200 Metern um Zu- und Abflüsse.

6. Halten Sie die Natur sauber, hinterlassen Sie keinen Müll und Abfall auf den Feldern, sondern nehmen Sie ihn mit nach Hause oder zur nächsten Müllsammelstelle.

7. Für das Angeln im Zusammenhang mit der Fahrt mit Schneemobilen oder anderen Geländefahrzeugen gelten die gesetzlichen Bestimmungen oder die von der Kreisverwaltung erlassenen Verordnungen.

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