Grumlans Fvo ermöglicht es der Öffentlichkeit, Angellizenzen für das Angeln mit Angeln, Schleppangeln, Angelrutenangeln sowie für das Zuhälter- und Anglerangeln im Winter (max. 10 Angler) zu kaufen.
Während der ersten 14 Tage des Krebsfangs ist das Angeln zwischen 19.00 und 06.00 Uhr verboten. Der Flusskrebsfang beginnt im Jahr 2024 am 7. August, das bedeutet, dass das Fangverbot bis zum 20. August gilt.
Ab dem 1. Januar 2024 gelten eine Reihe neuer Fischereiregeln, siehe unten:
Fensterauslauf für Zander und Hecht. Für Zander gilt eine Mindestgröße von 50 cm und eine Höchstgröße von 70 cm. Für Hechte gilt eine Mindestgröße von 50 cm und eine Höchstgröße von 90 cm.
Fanglimit pro Angelscheinkäufer und Tag: Maximal 3 Zander und 3 Hechte pro Tag.
Empfehlung, Zanderfischen von 1/4 bis 31/5 zu vermeiden, um den Zander beim Laichen zu schützen.