Angelsaison:
Lachs: Verbotszeitraum: 1. September - 31. Dezember.
Forelle: Verbotszeit 1. September bis 14. Oktober
Äsche: Die Äsche ist in der Zeit vom 15. April bis 31. Mai geschützt.
Methoden:
Lachs: Angeln nur mit Handgerät.
Forelle: Angeln nur mit Handgerät.
Fanglimits:
Lachs: Maximaler Fang von einem (1) Lachs pro Fischer und Tag. Mindestmaß 50 Zentimeter.
Forelle: Pro Tag und Angler darf nur eine (1) Forelle zwischen 30 - 45 cm gehalten werden.
Äsche: Fanglimit 5 Äschen pro Fischer und Tag.
Andere Regeln:
Ständige Bewohner des Dorfes, Grundbesitzer und Söhne und Töchter
Grundbesitzer fischen kostenlos.
Boot für alle erlaubt.
Angeln mit lebenden Ködern: Verbot des Angelns mit lebenden Ködern in fließenden Gewässern während der eisfreien Zeit.
Maischen: Vollständiges Verbot aller Formen des Maischens.
Hakengröße: Fangverbot mit Haken größer als Hakengröße bis Nr.: 2.
Der Senkblei: Angelverbot mit dem Bleiblei beim Fischen im Fluss auf Äsche, Forelle und Lachs.