Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Fågelberget (350 kr/Stück)

 Die Fanglizenzen müssen während des Fischens und auf Verlangen des Aufsichtspersonals und Eigentümer von Fischerei getragen werden.
ID: 56

Wochenkarte / Fågelbergets FVO

Ausgestellt von Fågelbergets FVO in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 7 Tagen   
Preis: 350 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 19 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Das Sportfischen ist in allen Gewässern des Fischereischutzgebietes das ganze Jahr über erlaubt. Ausnahme ist das Fischen in Fließgewässern während der Laichzeit auf Äsche 15/4 - 31/5 und Forelle 1/9 - 31/10

Allgemeine Bestimmungen:
* Fischer müssen die geltenden Gesetze und Vorschriften sowie die vom BVET erlassenen Vorschriften und Regeln sowie die Grenzen des Gebiets kennen.
* Das Sportfischen darf nur mit Sportfischereiausrüstung erfolgen, pro Karteninhaber darf maximal eine Rute von Hand getragen werden.
* Der Angelschein ist persönlich und nicht übertragbar
* Angelscheine und Ausweis sind während des Angelns mitzuführen und auf Verlangen dem Aufsichtsbeamten / Angelrechtsinhaber vorzuzeigen.
* Halten Sie die Natur sauber, nehmen Sie Ihren Müll mit nach Hause, löschen Sie Feuer

Angelregeln
* Mindestgröße Forelle 30 cm in Fågelsjön, Fågelvattnet, Israelvattnet
Mindestgröße Äsche 30 cm in Fågelsjön.

* In Lillvattnet, Fågelvattnet, Ö.Sakrisvattnet und Israelvattnet können Boote zum Sportfischen genutzt werden
Mietboote können genutzt werden. Boote können unter Tel.073-183 59 60 gemietet werden. Bootskarte 100, .kr / Tag

* In Fågelsjön kann Ihr eigenes Boot benutzt werden.

* In Lillvattnet und Djupvattnet mit geteiltem Eigentum gilt der Angelschein für alle Gewässer.

* Verbot des Angelns mit lebenden Köderfischen, Ottern, Langleinen, Strandhaken, Netzen

* Maischen ist nicht erlaubt.

* Verbot des Angelns in Fließgewässern während der Laichzeit für Äsche 15.4. - 31.5. und Forelle 1/9 - 31.10.

Angelschein
Kinder / Jugendliche unter 18 Jahren erhalten gegen Vorlage eines Ausweises einen kostenlosen Angelschein

Fischereiaufsicht
Bei einem Verstoß gegen die fvof-Angelvorschriften und -regeln wird eine Inspektionsgebühr von 2.500 SEK erhoben

Information

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