Beim Befreiungsfischen ist ein Befreiungsausweis erforderlich und es gelten besondere Regeln:
Der Fischereischein ist personengebunden und nicht übertragbar.
Angeln nur mit Handgerät.
Bei allen Fischereischeinen können Kinder bis 15 Jahre in Begleitung einer Aufsichtsperson, die natürlich einen gültigen Fischereischein besitzen muss, kostenlos angeln.
Alle Angeln nach aktueller Süßwasserverordnung.
Angelsaison:
Forelle:
Angelzeiten: 1.5. – 31.8. und 15.10. – 31.12., ansonsten ist das Angeln verboten.
Mindestgröße 35 cm.
Maximal eine Forelle pro Fischer und Tag.
Alle anderen Forellen müssen unbedingt und mit größter Sorgfalt wieder ins Wasser gesetzt werden.
Lachs:
Angelzeitraum: 19.6. – 31.8. ansonsten Angelverbot.
Mindestgröße 50 cm
Maximal ein Lachs pro Fischer und Tag.
Ev. Dispensation Angeln im Zeitraum 1.9.-14.9.
Äsche:
Mindestgröße 35 cm
Fangverbot 15.4. – 31.5