Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Rajastrands (100 kr/Stück)

ID: 5645

Dygnskort Put And Take Grubbtjärn / Rajastrands FVOF

Ausgestellt von Rajastrands FVOF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 24 stunden   
Preis: 100 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 19 Apr 2024)
Handy-Nummer:
Wenn Sie nicht selbst ein Handy haben, geben Sie Ihre Privatnummer 
Vor- und Nachname:
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Allgemein:
HINWEIS: Nach Abschluss der Zahlung muss die Angelkarte ausgedruckt und zum Angelausflug mitgenommen werden oder kann z. B. auf dem Mobiltelefon, Tablet über den Browser, die iFiske-App oder per E-Mail vorgezeigt werden.
Wenn Sie die für das Lebensmittel- und Veterinäramt geltenden Angelregeln nicht befolgen, kann eine Kontrollgebühr erhoben werden. Vor dem Kauf eines digitalen Angelscheins müssen Sie aktiv prüfen, ob Sie die Regeln gelesen haben. Es wird eine Kontrollgebühr erhoben, wenn Sie die für Rajastrands FVO geltenden Fischereiregeln nicht befolgen

AB 29.02.2024 ANWENDENDE FANGREGELUNG

§1 Anzahl Fische:
Es dürfen insgesamt 3 gehalten und getötet werden. Lachsfische (Forelle, Saibling, Regenbogen oder Äsche) pro Person und Tag.

§2 Mindestmaße:
Die zulässige Mindestlänge zum Töten und Halten von Forellen, Saiblingen, Regenbogenforellen oder Äschen beträgt 35 cm. Die Länge wird von der Nasenspitze bis zur Schwanzflossenspitze gemessen.

Wir empfehlen, größere Fische wieder freizulassen.

§3 Netzverbot, Outdoorverbot:
In den folgenden Gewässern ist das Auslegen von Netzen, das Fischen mit Ottern oder ähnlichen Fanggeräten verboten: Lill-Rajan, Stor-Rajan, Harrsjön, Raitasjön, Åsjön, Västra Hundsjön, Juptjärn, Västersttjärn, Grubbtjärn, Grubbsjön, Laxsjöarna, Stortjärn, Sultentjärna, Småsjöarna und alle segeln entlang der Flüsse Saxälven und Lillån.

§4 Bootsverbot:
Boote dürfen in diesen Gewässern nicht benutzt werden: Grubbtjärn, Juptjärn, Västerstjärn, Sultentjärn, das Kanalsystem zwischen Storraija – Åsjön.
Västerhundsjö:
Für Grundstückseigentümer innerhalb des FVO von Rajastrand kann in Västra Hundsjön ein eigenes Boot genutzt werden. Andere verweisen auf das Boot des FVO von Rajastrand, das für 100 SEK gemietet werden kann. Das Boot steht vor Ort und Annelie Hallin-Mårtensson kümmert sich um Miete und Schlüssel. Es ist daher nicht gestattet, Ihr eigenes Boot mitzubringen, wenn Sie kein Grundstück innerhalb des FVO von Rajastrand besitzen.

§5 Verbotszeiten:
Während der Laichzeit der Forellen vom 01.09.2024 bis zum 14.10.2024 gilt in allen Fließgewässern ein Angelverbot

-Lill-Rajan:
Während der Forellensaison 2024.09.15 bis 2024.10.15 gilt im See „Fangen und Realisieren“. Zum gleichen Zeitpunkt ist das Angeln 50 Meter vom Ein- und Auslass von Lill-Rajas sowie in Råbäcken und Holmsjöbäcken verboten. Es sind nur handgeführte Angelgeräte erlaubt.
- Für den Saxån vom Auslass von Lill-Rajan bis zum Lillånäsvägen gilt ein Fischereiverbot.
-Saxån von Lillånäsvägen nach Tåsjö FVO 2024.09.15-2024.10.15

- Der große Rajan
Während der Forellensaison 2024.09.15 bis 2024.10.15 gilt im See „Fangen und Realisieren“. Während der Spielzeit ist das Tragen von Massenausrüstung verboten. Ein Angelverbot gilt auch innerhalb von 50 Metern von Stor-Rajans Ein- und Auslass und 50 Metern von den Bächen Handsksjöbäcken und Grubbsjöbäcken. Es sind nur handgeführte Angelgeräte erlaubt. Wir empfehlen, größere Fische wieder freizulassen, um den künftigen Fischfang zu sichern.
2024.05.10-2024.05.30 (Harrleken).
15.09.2024-15.10.2024 (Forellenspiel).

- West Hundsjön
15.09.2024-15.10.2024 (Forellenspiel).

Hungerentferner Eisen
15.09.2024-15.10.2024 (Forellenspiel).

Åsjön, Raitasjön und Harrsjön und das Kanalsystem zwischen Stor-Rajans Mündung und Åsjödammen:
Jetzt in unserem regulären Angelschein enthalten. Bootsverbot im Kanalsystem.

15.09.2024-15.10.2024 (Forellenspiel)

2024.05.10-2024.05.30 (Harrleken)

-Von Lillåns Mündung in Åsjön bis zur Kreisgrenze oberhalb von Småsjöarna gehören auch die Seen Grundsjön, Storsjön, Abborrsjön und Småsjöarna:
15.09.2024-15.10.2024.(Forellenwild)
Das Recht, in Grundsjön, Storsjön und Perborrsjön Netze, Trolle und Haken zu setzen, ist auf den rechtmäßigen Eigentümer von Grundstücken innerhalb des FVO von Rajastrand beschränkt.
Småsjöarna: Darf fünf Haken für Personen setzen, die rechtmäßiges Eigentum innerhalb des FVO von Rajastrand besitzen

-Handschuhsee
15.09.2024-15.10.2024 Das Forellenspiel.
Das Recht zum Auslegen von Netzen ist nur dem rechtmäßigen Eigentümer von Grundstücken innerhalb des FVO von Rajastrand vorbehalten

-Deep Iron und Western Star:
2024.02.17-2024.05.01 Angeln ist auf Djuptjärn und Västerstjärn erlaubt.
2023.05.02-2024.02-16 und 2024.05.02-2025.02.15. Für Djuptjärn und Västertjärn gilt ein vollständiges Fischereiverbot.

§6 Put and Take:
: Grubbtjärn ist ein Put-and-Take-Gewässer, für das Sie einen speziellen Angelschein benötigen.
Im Zusammenhang mit der Fischablagerung kann es vorübergehend zu Fangverboten kommen.
Pro Angler ist nur eine Angelrute erlaubt. Ein Angelschein berechtigt zum Fang von 3 Fischen. Kinder unter 15 Jahren dürfen mit dem Angelschein eines Erwachsenen angeln.

§7 Trolling-Karte-StorRajan:
Die Trolling-Karte gilt für ein Boot und erlaubt das Angeln mit maximal 6 Ruten und mit maximal sechs Angelködern gleichzeitig, unabhängig davon, wie viele sich im Boot befinden.
Die Karte berechtigt zur Nutzung von Deep Rigs und Rutenständern.
Wir empfehlen die Verwendung eines einzelnen Hakens, um Schäden an wieder ausgesetzten Fischen zu minimieren.
Die Trolling-Karte erlaubt maximal 3 Forellen oder Windhunde pro Boot und Tag.
Das empfohlene Mindestmaß beträgt 35 cm.
Der Inhaber einer Trolling-Karte muss die Ruhezeiten für Forellen und Äschen respektieren und sich darüber informieren.
Die Trolling-Karte ist personengebunden und darf nicht auf eine andere Person übertragen werden, bei entsprechender Aufforderung ist Bein vorzuzeigen.
Schleppangeln vom Boot aus mit maximal zwei Ruten pro Boot ohne tiefes Rig oder Rutenhalter gilt nicht als Schleppangeln.

Wir empfehlen, größere Fische wieder freizulassen, um den künftigen Fischfang zu sichern.

§8 Hechtschere:
Hechtscheren sind im FVO von Rajastrand nicht erlaubt. Der Verein befolgt die Vorschriften der schwedischen Fischereibehörde, wonach das Angeln mit Scherengeräten für Freizeitfischer nicht gestattet ist. Zugelassen für Inhaber einzelner Fischereibetriebe und Berufsfischer. (Gesetzestext)

§9 Angelschein:
Der ausgestellte Angelschein ist personengebunden, gilt aber auch für begleitete Kinder unter 16 Jahren.
Jahreskarten sind ab dem auf der Karte angegebenen Kaufdatum ein Jahr lang gültig.

Angellizenz 300:-
Darf nur vom rechtmäßigen Eigentümer einer Immobilie in Rajastrand oder Lillånäs erworben werden.
Angellizenzen können nur bei Annelie Hahlin Mårtensson in Rajastrand erworben werden.

Mieten Sie ein Boot innerhalb des FVO von Raija:

Am Västerhundsjön-See können Boote für 100 SEK pro 6 Stunden gemietet werden. Vermietet von Annelie Hahlin Mårtensson.

Boote können am See Storsjön für 100 SEK für 6 Stunden oder 200 SEK für 24 Stunden gemietet werden. Vermietet von Annelie Hahlin Mårtensson.

Boot verfügbar in Handsksjön. In der Hüttenmiete für die Glove Lake-Hütte enthalten. Vermietet von Stugvärd Lars-Vidar Berg

Scheckgebühr:

AUFMERKSAMKEIT! Die INSPEKTIONSGEBÜHR wird ab dem 01.03.2013 eingeführt.
Weitere Regeln:
FISCHEREIÜBERWACHUNG – KONTROLLGEBÜHR
DIES GILT AB 11.06.2017
Wenn Sie keinen Angelschein oder Angelschein erworben haben, erfolgt eine Anzeige bei der Polizeibehörde.
Wenn Sie über einen Angelschein oder ein Angelrechtszertifikat verfügen, aber gegen die örtlichen Vorschriften verstoßen, die für den Fischereiverwaltungsrat gelten, gilt Folgendes:
Verstoß gegen §1,6,7,8 (Anzahl der Salmoniden)
Erster Verstoß: 250 SEK, Zweiter Verstoß: 500 SEK, Dritter Verstoß: 1000 SEK.
Verstoß gegen §2.8 (Länge des Fisches)
Erster Verstoß: 250 SEK, Zweiter Verstoß: 500 SEK, Dritter Verstoß: 1000 SEK.
Verstoß gegen §3,4 (Bootsverbot, Netzverbot)
Erster Verstoß: 500 SEK, Zweiter Verstoß: 1.000 SEK, Dritter Verstoß: 2.000 SEK.
Verstoß gegen §5,6 (Verbotszeiten)
Erster Verstoß: 500 SEK, Zweiter Verstoß: 1.000 SEK, Dritter Verstoß: Verstoß gegen §6 Grubbtjärn (unerlaubte Anzahl von Angelruten). Erster Verstoß: 500 SEK, Zweiter Verstoß: 1.000 SEK, Dritter Verstoß: 2.000 SEK. 2.000 SEK.

FISCHEREIAUFSICHTER
Lasse Berg, Thommy Persson, Christoffer Berg, Kristian Berg.
(Alle oben genannten Fischereiinspektoren werden von der Kreisverwaltung ernannt).

Da es sich bei dem Auftrag des Fischereiinspektors um einen öffentlich-rechtlichen Auftrag handelt, hat er den Strafschutz nach Ziff. 17 verstärkt. das Strafgesetzbuch. Ist ein Fischereiinspektor im Rahmen seiner Tätigkeit Gewalt oder der Androhung von Gewalt ausgesetzt, wird der Täter nach einem strengeren Strafmaßstab bestraft. Bei der Tat handelt es sich um Gewalt oder Drohungen gegen einen Amtsträger, die mit einer Freiheitsstrafe von vier Jahren geahndet werden können.

Denken Sie daran, dass die wichtige Aufgabe des Fischereiaufsehers darin besteht, sicherzustellen, dass die Fischereivorschriften, die zu einem besseren Angeln führen, von allen Fischern eingehalten werden.

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