Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Värmeln (300 kr/Stück)

 Gültig am 1. Mai bis 30. April!
ID: 774

Jahres-Lizenz / Norra Värmelns FVOF

Ausgestellt von Norra Värmelns FVOF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig 1 Mai zu 30 April   
Preis: 300 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 1 May 2023, 00:00
 1 May 2024, 00:00

 (Das heutige Datum: 16 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

REGELN FÜR DAS ANGELN IM VÄRMELN .-SEE

Die folgenden Angelregeln wurden bei den Fischereitreffen am 10. April 2019 für Södra Värmelns FVOF und am 11. April für Norra Värmelns FVOF festgelegt.
Die Regeln gelten auch für das Angeln in Rommen, Ingersbytjärnet, Yppersbytjärnet. Lose Angelscheine berechtigen nicht zum Angeln in Fließgewässern wie Brunsbergsälven, Finntjärnsbäcken, Vrångbäcken und Slorudsälven. Slumfischen im Brunsberg ist jedoch kostenlos. HINWEIS! Die Regelungen gelten bis 2020 und 2021.

ALLGEMEINE REGELN
Festgelegte Mindestabmessungen und Einschränkungen:
Forelle und Lachs
60 cm - Fangverbot jährlich im Zeitraum 1.9. bis 31.12.. Maximal 2 Fische pro Angelmöglichkeit.
Barsch 45 - 75 cm sogenannte Fenstersteckdose. Fangverbot jährlich 1/5 bis 15/6. Maximal 2 Fische pro Angelmöglichkeit.
Hechte über 100 cm sollten zurückgegeben werden.
Kleinere Fische und Fische von Forelle, Lachs oder Zander, die während der Verbotsfrist gefangen wurden, sind unabhängig von ihrer Größe, lebend oder tot, zurückzugeben.
Beim Trolling / Äquivalent. ist die maximale Anzahl von Stäben / Äquivalent. nach Boot 2, unabhängig von der Anzahl der aktiven Fischer im Boot.

REGELN FÜR TROLLING-KARTEN siehe separates Kapitel!

Ausstehende Ausrüstung muss mit Bojen gekennzeichnet und mit dem Namen des Besitzers oder der Grundstücksbezeichnung und der Tel.-Nr.
Angeldon / Eisfischen max. 3 Ausrüstung / Rute pro Person.
Jugendliche unter 16 Jahren fischen kostenlos mit Handgerät.
Die Krebsfischerei ist in jedem Haushalt geregelt. Werkzeuge müssen mit Name / Objektbezeichnung / Tel. gekennzeichnet sein. Nein.

MITGLIEDER 'EIGENE FISCHEREI (Grundstück mit Angelrechten)

Angelschein: Zum Angeln muss ein Mitglied (Angelrechtsinhaber) den vom Vorstand ausgestellten Angelschein einlösen. Bei ausgestelltem Angelschein kann neben dem Mitglied auch der Ehegatte des Mitglieds oder eine gleichwertige Person sowie im Elternhaus eingetragene Kinder gefischt werden.
Der Angelschein mit einer Gültigkeit von 1 Jahr (1 / 5-30 / 4) muss mit SEK 50 eingelöst werden und berechtigt zum Angeln:

  • innerhalb des eigenen Heimatnetzes mit allen zugelassenen Fanggeräten, jedoch beschränkt auf maximal fünf Netze (maximal 150 m), gebogen und an beiden Enden markiert und fünf russische Schiffe.

  • Innerhalb des gesamten Fischereischutzgebietes mit Handgerät und Angelrute / Eisangel ohne Einschränkung.

  • Für die Ausübung des Angelns muss ein Mitglied einen Angelschein von 50 SEK (gültig vom 1. Mai bis 30. April des Folgejahres) einlösen. Der Angelschein kann mit einer sogenannten Gästekarte von 50 SEK ergänzt werden. Eine Gästekarte berechtigt nur zum Angeln mit Handgerät und gilt für einen Gastfischer pro Angelanlass.

    BEREITSTELLUNG VON ANGELN

  • Platzkarte (Heimatkarte): Eine Person, die in dem zum Fischereischutzgebiet gehörenden Heim gemeldet ist und ein solcher Einheitsinhaber in der Fischerei (Einheiteninhaber in gemeinschaftlichem oder verstorbenem Eigentum usw.), der nicht über die korrekten Freifischrechte verfügt Zertifikat, hat Anspruch auf eine Lose Place Card. Die lokale Karte ist 1 Jahr gültig (1/5 - 30/4) und kostet 200 SEK und berechtigt den Inhaber zum Angeln wie der Angelschein. Die Platzkarte ist personengebunden und nicht übertragbar, umfasst aber Ehepartner und im Elternhaus eingetragene Kinder oder damit gleichgestellt.

  • Eigentumskarte : Der Eigentümer des gebundenen Fischens hat das Recht, die Eigentumskarte zur Weiterübertragung an eine namentlich genannte Person einzulösen. Der Preis für eine Eigentumskarte, die 1 Jahr (1 / 5-31 / 4) gültig ist, beträgt 50 SEK. Die Eigentumskarte berechtigt den Inhaber zum Fischen nur innerhalb des Eigentums des übertragenden Fischereirechtsinhabers und nach den gleichen Regeln, die für Fischereischeine innerhalb des Grundstücks gelten.

  • Angelschein : Der Rest der Öffentlichkeit kann Angelscheine einlösen, die den Inhaber zum Angeln mit Handgerät (Angelrute, Wurfrute, Fliegenrute und Anglerrute, sowie Angelgerät oder Eisfischen mit max. 3 Ruten / Ausrüstung) berechtigen Der Angelschein ist persönlich und nicht übertragbar.

Ein gültiger Angelschein / Angelschein oder Quittung über die Zahlung per Bank / Internetbank, ist beim Angeln mitzubringen und auf Verlangen einem Angelaufsichtsbeamten, Angelrechtsinhaber oder Mitfischer vorzulegen. Die Verbände haben eigens ernannte Fischereiaufsichtsbeamte (mit polizeilicher Befugnis) mit der Aufgabe, die Einhaltung der geltenden Fischereivorschriften zu überwachen.

Trolling-Karte in Värmeln

Regeln und Preise

Die Trolling-Karte gibt dem Inhaber das Recht, mit maximal 6 Ruten zu fahren, sowie das Recht zum Vertikalfischen. Die Trolling-Karte beinhaltet auch andere Vorteile, die beim Kauf von gewöhnlichen Angelscheinen gelten.

HINWEIS! Kommerzielles Guiding mit geschäftlichen Aktivitäten im Schleppangeln ist verboten

Die Einnahmen der Vereine für Trolling-Karten sind zweckgebunden und fließen vollständig in die Einführung von Fischen oder in Maßnahmen zur Verbesserung des Fischfangs.

Darüber hinaus ist für andere aktive Fischer im Boot ein gültiger Angelschein für den Tag, die Woche oder das Jahr erforderlich. Kinder/Jugendliche -16 Jahre fischen gratis.
Die Trolling-Karte ist im gesamten Värmelner See gültig.
(Rommen, Ingersbytjärn, Yppersbytjärn sind nicht in der Trolling-Karte enthalten)

Einfaches Boot mit maximal 2 Ruten gilt nicht als Schleppangeln.

Mindestabmessungen und Einschränkungen:

  • Hecht +100 cm sollte zurückgegeben werden
  • Forelle und Lachs 60 cm - Fangverbot jährlich vom 1. September - 31. Dezember
  • GOS Fönsteruttag 45-75 cm. Fangverbot jährlich vom 1. Mai bis 15. Juni. Maximal 2 Fische pro Anlass / Tag.
  • Kleinere Fische und Fische von Forelle, Lachs und Zander, die während der Verbotsfrist gefangen wurden, müssen unabhängig von ihrer Größe lebend oder tot in den See zurückgebracht werden.

Denk an! Um unsere Gewässer und Strände zu pflegen. Werfen Sie keinen Müll, seien Sie vorsichtig mit Feuer, werfen Sie keine Riffstümpfe, Plastiktüten oder irgendetwas anderes ins Wasser.

Bei Fragen zu Angelscheinen, Regeln oder Bitten um Tipps vor dem Angeln können Sie sich an einen der untenstehenden Ansprechpartner wenden.

BOOTSANGELWETTBEWERBE wie zuvor SEK 100 / Boot. Zahlung per Ifiske geben Sie das Datum des Gewinnspiels ein

Norra Värmelns FVOF

    GARPer-Erik Sjökvist, Vorsitzender (070-231 58 72)

    • Robert Sjöberg, Sekretär (070-556 78 55)

    • Karl-Eric Granqvist, Schatzmeister (070-397 60 71)

    Södra Värmelns FVOF

    • Markus Jansson-Vallin, Vorsitzender (070-219 72 14)
    • Christian Karlsson, Sekretär (070-527 48 00)

    • Henrik Danielsson, Schatzmeister (070-292 48 09)

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