Allgemeines Angeln
- Angelverbot in fließenden Gewässern vom 1. September bis 31. Oktober sowie 500 m vom Zu- und Abfluss der Flüsse Flåsjön und Trångvattnet entfernt. Kvarnån, 2 km südlich von Alanäset, ist das ganze Jahr über völlig ruhig.
- Sportfischen mit maximal 3 Handködern.
- Kostenloses Angeln für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, der im Besitz eines gültigen Angelscheins (auf seine Quote) ist.
Die Mindestgröße für Forelle, Saibling und Äsche beträgt 25 cm und gilt für alle Gewässer!
Hechte über 70 cm müssen zurückgeholt werden, dies gilt im gesamten System und ist eine Empfehlung der Kreisverwaltung!
Das Angeln vom Boot aus ist nur in folgenden Gewässern erlaubt:
Gissmansvatten, Kalvan, Flåsjön, Lomtjärn, Trångvattnet, Ursvattnet, Gåxsjön, Svanavattnet, Lillhällvattnet
Trolling-Angeln
Maximale Anzahl an Ködern: 10 Stück
Netzfischen
Netzfischen bezieht sich auf die anderen Gewässer von Flåsjön nur zum Sportfischen. Ob Netzfischen in anderen Gewässern durchgeführt werden darf, wird von der jeweiligen Abteilung entschieden. Beim Netzfischen müssen Netzanhänger mit dem Namen und der Telefonnummer des Besitzers versehen sein.
Innerhalb eigener Grundstücke gilt: Angelberechtigte unbegrenzte Anzahl Netze, Dauerbewohner 10 Netze, Sporthüttenbesitzer 5 Netze
Abgesehen von eigenen Grundstücken gilt Folgendes: Inhaber von Angelrechten 10 Netze, kein Netzfischen für ständige Bewohner und Besitzer von Sporthütten
Netzverbot 500 m vom Ein- und Auslass der Flüsse ab 1. September bis zur Eisbildung.
Bei Verstößen gegen die Vereinsordnung kann eine sogenannte Kontrollgebühr in Höhe von 4.000 SEK fällig werden.